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Forensisch-psychiatrische Nachsorge zahlt sich aus

Hessische Ambulanzen für ehemals psychisch kranke Straftäter melden Erfolge.

Veröffentlicht:

HEIDELBERG (ner). Bei psychisch kranken Straftätern, die aus dem Maßregelvollzug entlassen wurden, kommt es bei adäquater forensisch-psychiatrischer Nachsorge selten zu einem Rückfall, sagt Roland Freese, Leiter der Forensisch-psychiatrischen Ambulanzen in Hessen.

Freese verwies bei einer Veranstaltung des Arbeitskreises Forensische Psychiatrie Transparent in Heidelberg auf Erfahrungen mit inzwischen 1072 ehemaligen Straftätern, die seit 1988 in den hessischen Ambulanzen betreut wurden.

52 von ihnen hätten erneut Straftaten begangen, dies entspricht einem Anteil von 4,9 Prozent. Drei der 52 Patienten haben schwere Sexual- und Tötungsdelikte oder schwere Brandstiftung verübt.

Bei über 80 Prozent der in den forensischen Ambulanzen betreuten Patienten sei die Nachsorge dagegen erfolgreich beendet worden oder sie laufe noch ohne Vorkommnisse, berichtete Freese in Heidelberg. Zwölf Prozent der Patienten mussten wegen Weisungsverstößen wieder in den Maßregelvollzug überführt werden, allerdings ohne dass Delikte stattgefunden hatten.

Den Hauptanteil von Straftätern mit psychischen Störungen machen Patienten mit schizophrenen oder affektiven Psychosen aus. Hinzu kommen zum Beispiel Suchtkranke oder Patienten mit Persönlichkeitsstörungen und geistiger Behinderung.

Nach Angaben von Freese können etwa 70 Prozent der Untergebrachten mit kernpsychiatrischen Störungen wieder in die Gesellschaft integriert werden. Allerdings bestehe je nach Bundesland teilweise erheblicher Verbesserungsbedarf am System der Zuordnung von Straftätern zur stationären forensisch-psychiatrischen Betreuung.

Seit Jahren nehme die Zahl der Untergebrachten im Maßregelvollzug rasch zu. Auch die Qualität der Nachsorge bedingt Entlassener sei in den Ländern äußerst heterogen, so Freese.

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