AOK-Chef Litsch

"Gelegenheits-Chirurgie ist nicht akzeptabel"

Die Risiken, direkt im Zusammenhang mit einer Operation im Krankenhaus zu sterben, sind in Häusern mit geringen Fallzahlen höher als in den Kliniken, in denen die Eingriffe häufiger vorgenommen werden.

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Laut AOK-Qualitätsmonitor müssten knapp 600 Patienten weniger sterben, wenn ihre Krebs-Op in Häusern erfolgen würde, die eine errechnete Op-Mindestmenge erreichen.

Laut AOK-Qualitätsmonitor müssten knapp 600 Patienten weniger sterben, wenn ihre Krebs-Op in Häusern erfolgen würde, die eine errechnete Op-Mindestmenge erreichen.

© s_l / Fotolia

BERLIN. Auf den Zusammenhang zwischen Op-Risiken und Fallzahlen haben Fachleute am Donnerstag bei der Vorstellung des AOK-Qualitätsmonitor verwiesen. Eine Untersuchung der Technischen Universität Berlin (TU) hat demnach ergeben, dass die Bündelung von Krebsoperationen in Krankenhäusern allein bei Eingriffen aufgrund von Darmkrebs, Blasenkrebs, Speiseröhrenkrebs, Bauchspeicheldrüsen- und Lungenkrebs knapp 600 Menschen weniger sterben müssten, wenn sie in Häusern operiert würden, die eine von der TU errechnete Mindestmenge überschritten.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagierte umgehend. Eine einfache Kausalität – vom operierenden Krankenhaus zum späteren Todesfall – aus der Interpretation von Abrechnungsdaten ableiten zu wollen und damit den Eindruck vermeidbarer Todesfälle in den Raum zu stellen, sei schlichtweg unseriös, sagte DKG Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Umbau in hochspezialisierte Zentren gefordert

In manchen Häusern werden laut Untersuchung selbst hochkomplexe Eingriffe nur weniger als fünfmal im Jahr vorgenommen. "Diese Form von Gelegenheitschirurgie ist nicht das, was eine Kasse akzeptieren kann", kommentierte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbands, das Untersuchungsergebnis. Er forderte einen konsequenten Umbau der Krankenhauslandschaft in hochspezialisierte Zentren.

Der Gesetzgeber solle dafür 75 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 bereitstellen. Im Krankenhausstrukturgesetz ist dafür bislang eine Milliarde vorgesehen.

Kostenübernahme nur noch bei Op-Mindestmengen?

Litsch verwies darauf, dass die aktuellen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses es erleichterten neue Mindestmengen aufzustellen. Das AOK-System werde künftig schlechte Ergebnisse von Operationen nicht mehr bezahlen, wenn sie in einem Haus vorgenommen würden, das Mindestmengen unterschreite, sagte Litsch.

Mindestmengen seien ein auch von den Kliniken längst anerkanntes Instrument der Qualitätssicherung, sagte Baum. Grundsätzlich verweigerten sich die Kliniken aber möglichen Vorgaben nicht, neue Mindestmengen einzuführen. (af)

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