Gesetzänderung hindert Hornhautspenden

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FREIBURG (ars). Bei der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg an der Universitäts-Augenklinik Freiburg wurden im vorigen Jahr 25 Prozent weniger Hornhäute gespendet als 2008. 

Ursache sei die Umsetzung der EU-Richtlinie durch die deutsche Gesetzgebung, heißt es in einer Mitteilung. So dürfe dem Spender nur bis zu 24 Stunden nach dem Tod Blut für infektiologische Untersuchungen entnommen werden. 

Die vollständige Abklärung einer Spende einschließlich des Gesprächs mit den Angehörigen dauere aber häufig länger als 24 Stunden. Nun fordert die Hornhautbank dringend eine politische Lösung.

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