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Große Unsicherheiten bei der Drogensubstitution

FRANKFURT/MAIN (Smi). Bei der Substitution von Heroinabhängigen mit Methadon in Hessen hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine "erhebliche Unsicherheit" unter den Ärzten festgestellt.

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Diese, so Reiner Herkner, Pharmaziedezernent des Präsidiums, betreffen sowohl Fragen der Dokumentation als auch die Überwachung der Urinabgabe und die Take-Home-Regelung. Auf einer Informationsveranstaltung in Darmstadt, an der fast die Hälfte der 217 substituierenden Ärzte in Hessen teilnahm, hatten die Kollegen Gelegenheit, Probleme aus der Praxis darzulegen und strittige Fragen zu klären.

Unterschiedliche Auffassungen hätten Ärzte zum Beispiel im Hinblick auf die Urinabgabe vertreten, berichtete Herkner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Nicht jeder Kollege hält es offenbar für nötig, Sichtkontakt herzustellen. Dabei sei die Vorgabe der Aufsichtsbehörde eindeutig: "Urin darf nur unter direkter Beobachtung des Arztes abgegeben werden." Auch die Take-Home-Regelung sei "ein ganz heißes Thema" gewesen, so Pharmaziedezernent Herkner.

Laut Richtlinie der Bundesärztekammer muss ein Patient sechs Monate in ärztlicher Behandlung sein und darf drei Monate lang keinen gefährdenden Beigebrauch gehabt haben. Genau daran entzündete sich in Darmstadt die Diskussion: Sind Benzodiazepine in jedem Fall "gefährdender Beigebrauch" oder im Krankheitsfall zu gestatten?

Das Darmstädter Regierungspräsidium hat in sechs Jahren 21 Bußgeld- und elf Strafverfahren gegen substituierende Ärzte eingeleitet. In neun Fällen, so Herkner, hätten Ärzte versäumt, ihre Patienten zu melden - durch diese Regelung soll vermieden werden, dass sich Patienten bei zwei Ärzten mit Methadon versorgen. In neun Bußgeldverfahren sei es um die so genannte Konsiliarregelung gegangen; hier hätten substituierende Ärzte weder die erforderliche Zusatzqualifikation noch einen Konsiliarius vorweisen können.

Das Regierungspräsidium Darmstadt kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Betäubungsmittelrezepte, außerdem prüft es, ob die substituierenden Mediziner über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

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