Große Unsicherheiten bei der Drogensubstitution

FRANKFURT/MAIN (Smi). Bei der Substitution von Heroinabhängigen mit Methadon in Hessen hat das Regierungspräsidium Darmstadt eine "erhebliche Unsicherheit" unter den Ärzten festgestellt.

Veröffentlicht:

Diese, so Reiner Herkner, Pharmaziedezernent des Präsidiums, betreffen sowohl Fragen der Dokumentation als auch die Überwachung der Urinabgabe und die Take-Home-Regelung. Auf einer Informationsveranstaltung in Darmstadt, an der fast die Hälfte der 217 substituierenden Ärzte in Hessen teilnahm, hatten die Kollegen Gelegenheit, Probleme aus der Praxis darzulegen und strittige Fragen zu klären.

Unterschiedliche Auffassungen hätten Ärzte zum Beispiel im Hinblick auf die Urinabgabe vertreten, berichtete Herkner im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Nicht jeder Kollege hält es offenbar für nötig, Sichtkontakt herzustellen. Dabei sei die Vorgabe der Aufsichtsbehörde eindeutig: "Urin darf nur unter direkter Beobachtung des Arztes abgegeben werden." Auch die Take-Home-Regelung sei "ein ganz heißes Thema" gewesen, so Pharmaziedezernent Herkner.

Laut Richtlinie der Bundesärztekammer muss ein Patient sechs Monate in ärztlicher Behandlung sein und darf drei Monate lang keinen gefährdenden Beigebrauch gehabt haben. Genau daran entzündete sich in Darmstadt die Diskussion: Sind Benzodiazepine in jedem Fall "gefährdender Beigebrauch" oder im Krankheitsfall zu gestatten?

Das Darmstädter Regierungspräsidium hat in sechs Jahren 21 Bußgeld- und elf Strafverfahren gegen substituierende Ärzte eingeleitet. In neun Fällen, so Herkner, hätten Ärzte versäumt, ihre Patienten zu melden - durch diese Regelung soll vermieden werden, dass sich Patienten bei zwei Ärzten mit Methadon versorgen. In neun Bußgeldverfahren sei es um die so genannte Konsiliarregelung gegangen; hier hätten substituierende Ärzte weder die erforderliche Zusatzqualifikation noch einen Konsiliarius vorweisen können.

Das Regierungspräsidium Darmstadt kontrolliert die ordnungsgemäße Ausstellung der Betäubungsmittelrezepte, außerdem prüft es, ob die substituierenden Mediziner über eine entsprechende Qualifikation verfügen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Destatis

Männer liegen bei der Sterblichkeit vorn

Arzneimittel-Verschreibungsverordnung

Neue Zielgruppen für die Naloxon-Verordnung

Das könnte Sie auch interessieren
Was die MS-Behandlung auszeichnet

© Suphansa Subruayying | iStock

Lebensqualität

Was die MS-Behandlung auszeichnet

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

© AscentXmedia | iStock

Lebensqualität

Unsichtbare MS-Symptome im Fokus

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Prognostizierbares Therapieansprechen?

© Stockbyte | gettyimages (Symbolbild mit Fotomodellen)

Antidepressiva

Prognostizierbares Therapieansprechen?

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Depression und Schmerz gehen häufig Hand in Hand

© brizmaker | iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Depressionsscreening

Depression und Schmerz gehen häufig Hand in Hand

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job

Ein Hinweisschild mit Bundesadler vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© Uli Deck/picture alliance/dpa

Update

Urteil

Bundesverfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar