HIV-Infizierte muß Sexpartner benennen

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NEU-ISENBURG (Smi). Ein Schweizer Gericht hat eine HIV-infizierte Frau dazu verurteilt, all jene Männer zu benennen, mit denen sie ungeschützten Sex hatte und haben wird. Darüber hinaus wurde sie zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt ("British Medical Journal" 332, 2006, 809 ).

Das Landgericht Zürich berief sich bei seinem Urteil auf den Artikel 231 des Schweizer Strafgesetzbuchs, der die Maßnahmen im Kampf gegen Epidemien regelt. Aids-Organisationen kritisierten das Urteil, und Schweizer Anwälte warnten vor den rechtlichen Folgen einer solchen Interpretation des Artikels.

Dagegen argumentierten die Richter, daß vor allem die mögliche Verbreitung der HIV-Infektion von Belang sei. Keine Beachtung fand die Tatsache, daß die betroffenen Männer von der HIV-Infektion der Frau wußten.

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