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Forderungen nach Kontaktreduktion

Heil: Corona-Impfpflicht in Kliniken und Pflege schon Weihnachten

Droht nun doch der nächste Lockdown? Der Bundespräsident und die Leopoldina fordern, Kontakt drastisch zu reduzieren. Die Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern und der Pflege dürfte rasch kommen.

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Eine Ärztin bekommt in einem Pop-Up-Impf-Ort ihre Impfung mit dem Wirkstoff von Biontech von einem Medizinstudenten verabreicht. Das Impfteam bietet im alten Gebäude der früheren Uniapotheke Impfungen mit vorheriger Online-Terminvereinbarung an.

Impfung für eine Klinikärztin: Die einrichtungsbezogene COVID-Impfpflicht könnte noch zum Jahresende kommen.

© Marijan Murat / dpa

Berlin. Angesichts immer weiter steigender Corona-Zahlen werden die Rufe nach einer Impfpflicht und nach Kontaktbeschränkungen lauter. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat derweil bestätigt, dass die einrichtungsbezogene COVID-19-Impfpflicht bis Weihnachten kommen soll.

Bundespräsident Frank Walter Steinmeier rief alle Bürger dazu auf, einen Lockdown durch freiwillige Kontaktbeschränkungen zu verhindern. In einem Gastbeitrag für „Bild am Sonntag“ (BamS) schrieb er: „Halten wir uns an die Regeln, reduzieren wir noch einmal unsere Kontakte. Tun wir es, damit Schulen und Kitas nicht wieder schließen, damit wir das öffentliche Leben nicht wieder vollständig herunterfahren müssen.“

Eindringlich appellierte Steinmeier an die Menschen, sich impfen zu lassen: „Wir könnten doch so viel weiter sein! Das ist eine bittere, aber notwendige Erkenntnis. Deshalb bitte ich Sie heute noch einmal: Lassen Sie sich impfen und erneuern Sie Ihren Impfschutz rechtzeitig!“

Leopoldina fordert Kontaktreduktion

Am Samstag empfahl eine Gruppe von Wissenschaftlern der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, so rasch wie möglich umfassende Kontaktbeschränkungen einzuführen: „Unmittelbar wirksam ist es aus medizinischer und epidemiologischer Sicht, die Kontakte von Beginn der kommenden Woche an für wenige Wochen deutlich zu reduzieren.“

Wegen der mit der Zeit nachlassenden Immunität sollten diese Maßnahmen vorübergehend auch für Geimpfte und Genesene gelten, die in dieser Zeit eine Auffrischungsimpfung erhalten müssten: Die Impfkampagne müsse „massiv verstärkt und eine Impfpflicht stufenweise eingeführt werden“.

Zu den Schulen heißt es in der Leopoldina-Empfehlung, man solle die Weihnachtsferien vorziehen und regelmäßige Corona-Tests mindestens dreimal pro Woche einführen. Außerdem sollten Schüler und Lehrer in allen Klassen durchgehend Masken tragen: „Eine Aussetzung der Präsenzpflicht und ein Wechselunterricht an Schulen sowie die Schließung von Kitas sollten möglichst vermieden werden.“

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Debatte auch um allgemeine Impfpflicht

Ebenfalls in der „BamS“ kündigte der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Heil an, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken und Heime noch vor Weihnachten umsetzen zu wollen. „Ich finde es richtig, dass wir in einem ersten Schritt noch vor Weihnachten dafür sorgen, dass es zum Beispiel in Kliniken, in Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen eine Impfverpflichtung gibt.“

Auch eine allgemeine Impfpflicht wollte er nicht ausschließen: „Wir müssen die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht richtig führen. Denn wenn die Impfpflicht kommen soll, muss sie rechtssicher und praktisch umsetzbar sein.“

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Die Pläne der Ampel-Fraktionen im Bundestag sehen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor. Betroffen wären medizinisches Personal in Krankenhäusern und Beschäftigte in der Pflege sowie Küchen- und Reinigungspersonal, Praktikanten und ehrenamtlich Tätige ab 18 Jahren.

Nachweis bis spätestens Ende März

Von der geplanten einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht erfasst sind vorerst Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Die Belegschaften von Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe müssten daher ab dem 1. Januar entweder geimpft oder genesen sein. Spätestens bis zum 31. März 2022 sollen sie ihren Arbeitgebern die entsprechenden Nachweise vorlegen müssen. (KNA/eb)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 29.11.202120:50 Uhr

Wie kann bloß der geschäftsführende Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Kliniken und Heime noch vor Weihnachten umsetzen wollen, wenn die "Ampel" gar nicht installiert ist?

„Ich finde es richtig, dass wir in einem ersten Schritt noch vor Weihnachten dafür sorgen, dass es zum Beispiel in Kliniken, in Pflege-, Alten- und Behinderteneinrichtungen eine Impfverpflichtung gibt“ belegt allenfalls, dass er eine "selektive" Corona-Impfpflicht gegen Sars-CoV-2/Covid-19 Manifestationen, in Abhängigkeit von ggf. willkürlich herausgegriffenen Selektionskriterien, für Personal von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen anstrebt. Das verstößt u.a. gegen den Gleichheitsgrundsatz des GG.

Auch ein Bundesarbeitsminister sollte nicht ambulante Arzt-/Psychotherapeuten- und Betreuungs-Praxen bzw. Heilmittelerbringer, freie Hebammen und sonstige Gesundheitsdienstleister bei seinen Vorstellungen vergessen.

Die allgemeine, verfassungsgemäße Impfpflicht hat 3 Vorteile:
1. Gleichbehandlung
2. Unmittelbare Entscheidungsnotwendigkeit
3. Identifizierung von Impfverweigerern

Sein „Wir müssen die Debatte über eine allgemeine Impfpflicht richtig führen. Denn wenn die Impfpflicht kommen soll, muss sie rechtssicher und praktisch umsetzbar sein“ ist doch nur Offenhalten etwaiger Rückzugsgefechte.

Forderungen der Leopoldina-Wissenschaftler, so rasch wie möglich umfassende Kontaktbeschränkungen einzuführen: „Unmittelbar wirksam ist es aus medizinischer und epidemiologischer Sicht, die Kontakte von Beginn der kommenden Woche an für wenige Wochen deutlich zu reduzieren“ hat der kommissarische Minister Heil, wie so viele andere Politiker, nicht begriffen.

Wir müssen mit direkten, verpflichtenden Kontaktreduktionen bis zu einem evtl. Lockdown sofort unmittelbare, harte Präventionsentscheidungen treffen, ergänzt durch indirekte, perspektivisch wirksame Präventionsmaßnahmen wie Impfen und Anforderungen an stringente, rationale Verhaltensmodifikationen wie AHA+L+APP.

Mf+kG, Dr. med. Th. G. Schätzler, FAfAM

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