Psychiatrie

Hessen plant mehr ambulant vor stationär

Veröffentlicht:

WIESBADEN. Die schwarz-grüne Landesregierung will noch im Herbst ein neues Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz angehen.

"Wir wollen definitiv ein modernes Gesetz erarbeiten, das einen Schwerpunkt auf Patientenrechte bei der Unterbringung setzt und Zwangsunterbringung nur in einem sehr engen Rahmen erlaubt", erklärte Marcus Bocklet, gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen im hessischen Landtag, vor Journalisten in Wiesbaden. Derzeit werde an Eckpunkten gearbeitet.

Ob das Gesetz noch vor Weihnachten vom hessischen Landtag verabschiedet werden kann, sei noch nicht klar, so Bocklet. Das in Hessen aktuell gültige Gesetz stammt noch aus dem Jahr 1952.

Bei dem neuen Gesetz solle der Grundsatz ambulant vor stationär bei der Versorgung von psychisch Kranken gelten.

Bei der Gesetzgebung müsse das Rad nicht neu erfunden werden, es gebe bereits gute Beispiele aus anderen Bundesländern. (bee)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Netzwerk-Metaanalyse

Insomnie: Bewegung könnte Schlaf verbessern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung neu gedacht

Neue Idee fürs Darmkrebs-Screening: Die Toilette schlägt Alarm

Evaluation der Prävention

Analyse: Missverständliche Meldungen zum Mammografie-Screening

ePA-Einsatz in der Diabetesversorgung

Welchen Mehrwert eine diabetologische Schwerpunktpraxis in der ePA sieht

Lesetipps
Großer Andrang am Quartalsanfang? Mit der Ersatzbescheinigung könnten sich vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen den Weg in die Praxis sparen.

© Picture-Factory / stock.adobe.com

Neues Verfahren mit Potenzial

Das bringt die elektronische Ersatzbescheinigung den Praxen