Im Notfall rücken mobile Ärzteteams aus

FRANKFURT/MAIN. Im Falle einer Grippe-Pandemie droht in Deutschland ein Chaos an Zuständigkeiten. Wer sagt Ärzten, was sie im Notfall zu tun haben? Formell müssen Länder und Gemeinden die Pläne für ein Krisen-Management in der Schublade haben. Doch die Bundesländer sind unterschiedlich gut vorbereitet. Die genaue Rolle von Kommunen und Körperschaften ist oft unklar.

Von Sabine Schiner Veröffentlicht:

Bislang gibt es nur in Bayern, Brandenburg, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern einen Landes-Pandemieplan. Andere Bundesländer arbeiten derzeit noch daran, den Plan regional umzusetzen. Viele Länder haben dazu Sachverständigengruppen gebildet, denen auch Ärzte angehören.

Die Experten geben vor, welche seuchenhygienischen Maßnahmen im Notfall ergriffen werden müssen, sie erarbeiten Einsatzpläne und Regeln für den Hygieneschutz. "Die Notfallpläne der Gesundheitsbehörden der Länder sind für niedergelassene Ärzte verbindlich", sagt Roland Stahl von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin.

Bei der Umsetzung der Vorgaben arbeiten die KVen eng mit den Gesundheitsämtern zusammen. "Jede KV hat einen Pandemiebeauftragten, der sich um die Fragen der ambulanten Versorgung kümmert", sagt Stahl.

Die Gesundheitsämter registrieren zum Beispiel alle Arztpraxen und koordinieren deren Einsatz. Fehlt es im ambulanten oder stationären Bereich an Personal, legen sie Meldelisten in Hochschulen aus und kontaktieren die Arbeitsämter, um Ärzte und Pflegepersonal zu rekrutieren.

Wie stark niedergelassene Ärzte im Notfall eingebunden werden, hängt davon ab, wieviele Menschen an Grippe erkranken. Experten rechnen im Pandemiefall mit bis zu 22 Millionen Arztkonsultationen, 600 000 Krankenhauseinweisungen und bis zu 160 000 Toten.

Die Details zur Versorgung sind in den Ländern unterschiedlich geregelt. In Rheinland-Pfalz ist etwa vorgesehen, daß in den Praxen besondere Sprechstundenzeiten für an Grippe erkrankte Patienten errichtet werden. Zusätzlich sind zur Verstärkung der Ärzte in den Praxen mobile ärztliche Teams vorgesehen, die kranke Menschen auch zu Hause und in stationären Pflegeeinrichtungen behandeln können.

Über ihre konkreten Aufgaben im Fall einer Grippe-Pandemie werden Ärzte von KVen, Ärztekammern und Berufsverbänden informiert. Einige KVen haben auch schon ihre Vertragsärzte angeschrieben, um zu fragen, ob sie im Notfall bei der Versorgung von Patienten mithelfen könnten. In Thüringen wurden in den letzten Wochen alle Kollegen im Alter zwischen 65 bis 70 Jahren angefragt, ob sie im Falle einer Pandemie zur Verfügung stehen.

Der Einsatz der Kollegen in den Kliniken wird ebenfalls in den Plänen der Länder geregelt. Im Fall einer Grippe-Pandemie greifen zudem die Katastophenschutzpläne. Danach müssen Akutkliniken im Ernstfall auch niedergelassene Ärzte in die Versorgung der Patienten miteinbeziehen. Außerdem müssen die Kliniken mit den Gesundheitsämtern zusammenarbeiten.

Experten rechnen damit, daß in der kritischen Phase einer Influenza-Pandemie jede Klinik pro Woche 50 bis 300 Patienten zusätzlich stationär versorgen muß. Viele dieser Patienten leiden an einer Virus-Pneumonie und bräuchten dann künstliche Beatmung. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen Sonder-Klinikplan, der alle Stationen mit Beatmungsgeräten ausweist, um einen Ansturm von Menschen mit Luftnot bewältigen zu können.

Lesen Sie dazu auch: Vogelgrippe - Streit um Kompetenzen Länder stocken Vorräte an Grippe-Mitteln auf

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