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In Stufen wird jetzt allen Menschen der Schutz gegen die Schweinegrippe empfohlen

Eltern von Säuglingen und Angehörige chronisch Kranker sollen jetzt zusätzlich mit Vorrang gegen Schweinegrippe geimpft werden, rät die Ständige Impfkommission in ihren neuen Empfehlungen. Ist genug Impfstoff vorhanden, dann kann jeder, der es möchte, geschützt werden.

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Säuglinge unter 6 Monaten können noch nicht gegen Schweinegrippe geimpft werden, Eltern sind daher vorrangig zu schützen!

Säuglinge unter 6 Monaten können noch nicht gegen Schweinegrippe geimpft werden, Eltern sind daher vorrangig zu schützen!

© Foto: Heartfield / fotolia.de

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat jetzt ihre Empfehlungen zur Schutzimpfung gegen die Neue Influenza erweitert. Anfang Oktober war zunächst die Impfung von drei Indikationsgruppen empfohlen worden: Medizinpersonal, chronisch Kranke und Schwangere. Nun wird empfohlen, in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe stufenweise die Impfung auf die ganze Bevölkerung auszudehnen. Dabei sollen als weitere Gruppen zunächst eine Impfung erhalten:

  • Haushaltskontaktpersonen ungeimpfter Risikopersonen (zum Beispiel Eltern von Kindern unter sechs Monaten, die nicht geimpft werden können, oder Haushaltskontakte von ungeimpften chronisch Kranken)
  • Kinder und junge Erwachsene bis 24 Jahre ohne Grundkrankheit.

Im weiteren Verlauf sollen dann auch Personen im Alter von 25 bis 59 Jahre und schließlich Personen ab 60 Jahre geimpft werden.

Die STIKO betont, dass es weiterhin fachlich angemessen ist, in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe in zeitlicher Reihenfolge vorrangig Medizinpersonal, chronisch Kranke und Schwangere zu impfen. Bei rund drei Viertel der in Deutschland an Schweinegrippe gestorbenen Menschen gibt es Hinweise auf eine Grundkrankheit. Zudem haben auch kleine Kinder und Jugendliche ein erhöhtes Risiko, sowohl an der Neuen Influenza A (H1N1) zu erkranken als auch schwere Krankheitsverläufe zu entwickeln.

Beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) liegen, wie in anderen Staaten auch, keine Hinweise für vermehrte schwere unerwünschte Wirkungen nach einer Impfung vor (Infos unter www.pei.de/schweinegrippe). Wie vor anderen Impfungen sollte aber auch bei der neuen Influenza-Impfung grundsätzlich eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung vorgenommen werden. Die Organisation der Impfung ist Aufgabe der Länder.

Ergänzend zur STIKO-Empfehlung haben das PEI und das RKI mitgeteilt, dass nach derzeitigem Stand eine einmalige Impfung in allen Altersgruppen ausreicht.

Auf der Südhalbkugel, wo der Winter inzwischen vorbei ist, war die Zahl der Todesfälle durch das neue Virus auf die Bevölkerung bezogen geringer als bei einer Grippewelle mit saisonaler Influenza. Da aber die Todesfälle vor allem in den jüngeren Altersgruppen auftraten (anders als bei saisonaler Grippe), hält es das Europäische Zentrum für Krankheitskontrolle und Prävention (ECDC) für möglich, dass die Zahl der verlorenen Lebensjahre durch die neue Grippe höher sein könnte als bei einer Welle mit saisonaler Influenza. Zur Verringerung des Infektionsrisikos sollten unverändert auch Hygienemaßnahmen wie häufiges Händewaschen beitragen, vor allem bei vielen Kontakten zu anderen Menschen (Infos unter: www.wir-gegen-viren.de).

Die STIKO erinnert auch an die Impfung gegen die saisonale Influenza, die Risikogruppen weiter empfohlen wird: chronisch Kranke und Personen über 60 Jahre sowie medizinisches Personal und Menschen mit viel Kontakt zu anderen.

Die Impfung gegen Schweinegrippe sei nach wie vor wichtig, da die momentane Welle noch andauert, betont das RKI Außerdem könne die Entwicklung der Grippeaktivität im Winter nicht vorausgesehen werden, frühere Influenzapandemien sind oft in mehreren Wellen aufgetreten.

www.rki.de/influenza und www.rki.de/impfen

Bei Impfschäden gibt es Geld vom Staat

Wer haftet, wenn es bei der Impfung gegen Schweinegrippe zu Komplikationen kommt? Dr. Jan Leidel von der Ständigen Impfkommission schreibt dazu in unserer Hotline Schweinegrippe: "Unter der Voraussetzung, dass die Impfung ordnungsgemäß durchgeführt wurde (korrekte Indikation, ausreichende Aufklärung, fachgerechte Impfung) verhält es sich wie bei anderen Impfstoffen auch: Die geimpfte Person ist durch die "öffentliche Empfehlung" nach Paragraf 20 Absatz 3 abgesichert. Wer durch eine öffentlich empfohlene Impfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgeht, erhält Entschädigung aus öffentlichen Mitteln. (eb)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Schweinegrippe: Medizin ist nicht in Stein gemeißelt

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