Nach Strafandrohung aus Ministerium

KV Sachsen will hautärztliche Versorgung in Ostsachsen puschen

Nachdem das Sozialministerium der KV ein monatliches Zwangsgeld von 25.000 Euro angedroht hatte, will diese nun finanzielle Anreize für niedergelassene Dermatologen bieten – und Telemedizin forcieren.

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Um die prekäre hautärztliche Versorgung in Ostsachsen zu verbessern, setzt die KV auf neue Anreize. (Symbolbild)

Um die prekäre hautärztliche Versorgung in Ostsachsen zu verbessern, setzt die KV auf neue Anreize. (Symbolbild)

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Dresden. Die KV Sachsen will nach dem Verfahren des Landessozialministeriums gegen sie die hautärztliche Versorgung in Ostsachsen verbessern. Dazu will die KV Sachsen nach Informationen der Ärzte Zeitung unter anderem auf finanzielle Anreize für niedergelassene Mediziner und Telemedizin setzen. Das Sozialministerium hatte im vergangenen Jahr ein Verfahren gegen die KV geführt, weil die hautärztliche Versorgung dort äußerst schlecht ist.

Laut dem Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Sachsen besteht seit Oktober 2020 in der Region Löbau-Zittau bei den Hautärzten Unterversorgung. Das Sozialministerium war aktiv geworden, weil vier von vier vorgesehenen Stellen bei Hautärzten nicht besetzt sind. Das heißt, dass dort seit Juli 2022 gar kein niedergelassener Hautarzt mehr tätig ist. In der Region leben rund 115.000 Menschen.

Neues Vergütungskonzept von April 2023 an

Bei dem Verfahren hatte das Ministerium der KV ein monatliches Zwangsgeld von 25.000 Euro angedroht. Der KV-Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus Heckemann hatte angekündigt, dass sich die KV mit allen rechtlichen Mitteln wehren werde, wenn es zum wirksamen Erlass des Verpflichtungsbescheides und damit zur Strafzahlung kommen sollte. Das Ministerium verhängte schließlich keine Strafzahlung und forderte stattdessen die KV auf, in regelmäßigen vorgegebenen Abständen dem Ministerium über die Versorgungssituation im hautärztlichen Planungsbereich Löbau-Zittau zu berichten.

Die KV will nun ein Vergütungskonzept von April 2023 umsetzen, das der Ärzte Zeitung vorliegt und den Titel „Teledermatologisches Projekt in Ostsachsen“ trägt. Demnach soll es eine einmalige Anschubfinanzierung für Technik für teilnehmende Mediziner geben. Beteiligte Hausarztpraxen sollen als zusätzliche Vergütung 15 Euro je markiertem und weiterbehandeltem Patienten erhalten. Bei teilnehmenden Dermatologen soll der Zuschlag ebenfalls bei 15 Euro je Patient liegen.

Die KV wollte sich auf Nachfrage nicht weiter dazu äußern und verwies darauf, erst im Februar über Projektbeginn und Umsetzung informieren zu wollen. (sve)

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