Kommentar

Keine ideologiefreie Debatte

Von Wolfgang  van den Bergh Veröffentlicht:

Es ist eine schräge Diskussion, die derzeit über Grenzwerte und Fahrverbote geführt wird. Und spätestens seit Sonntagabend dürfte klar sein, dass Talkshows kein geeignetes Format sind, ein komplexes Thema zwischen Tatort und Tagesthemen in 60 Minuten politisch, wissenschaftlich und emotional zu durchdringen.

Festzuhalten bleibt: Es gibt kaum neue Erkenntnisse, die Grenzwert-Diskussion hätte also ebenso schon vor Jahren geführt werden können. Die Anforderungen an epidemiologische Studien sind damals wie heute streng und der damit einhergehende Bias ist bekannt. Am Ende müssen Grenzwerte definiert werden – allein deshalb, um gesundheitlich vorgeschädigte Menschen zu schützen.

Seltsam ist doch, dass drei CSU-Verkehrsminister in den vergangenen zehn Jahren wenig in Brüssel unternommen haben, eine kritische Diskussion um Grenzwerte anzustoßen. Also warum gerade jetzt?

Für eine ideologiefreie Debatte hätte es früher Gelegenheiten gegeben. Solche Forderungen heute aus dem Mund von Politikern zu hören, legen den Verdacht nahe, dass die von Professor Köhler angestoßene Diskussion politisch instrumentalisiert wird. Das sollte auch dem Urheber klar sein, wenn er mit seinen Kollegen gegen den Strom der pneumologischen Welt schwimmt.

Lesen Sie dazu auch: Pneumologen und Politiker: Uneins wegen der Luftschadstoff-Grenzwerte

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 29.01.201910:39 Uhr

Eine Vernunft-gesteuerte Debatte wäre mir lieber!

Bei allen Heizungs- und Feuerungsanlagen macht ein Schornsteinfegermeister "Abgasverlustmessung (Öl- und Gasheizungen)...Rußzahlbestimmung und Überprüfung auf Ölderivate (Ölheizungen)...Staub- und Kohlenmonoxid-Messung (Kessel für feste Brennstoffe)..." https://www.schornsteinfeger.de/emissionen-und-energieverluste-messen.aspx

Jetzt stellen Sie sich bitte vor, von diese notwendigen und sinnvollen Umweltschutz-Untersuchungen wären g r u n d s ä t z l i c h "Bereiche, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zugang hat (z. B. Autotunnel) und es keine festen Wohnunterkünfte gibt, Industriegelände und Fahrbahnen..." ausgenommen.

Doch genauso steht es in den europaweit gültigen Vorschriften des Umweltbundesamtes:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luftmessnetz-wo-wie-wird-gemessen
"Grundsatz der Luftqualitätsüberwachung" (Anlage 3 A und B der 39. BImSchV)"...
"Lage der Messstationen" (Anlage 3 C der 39. BImSchV)"

Damit gibt es Messstationen zu Feinstaub-, NOx- und CO2-Messungen weder vor noch hinter Werkstoren von Industrie- und Produktionsanlagen, Energie- und Entsorgungsanlagen. Die gesamten privaten bzw. beruflichen Bereiche wie z.B. Raucherzonen, geschlossene Wohn- und Arbeitsbereiche, Veranstaltungsorte etc. bleiben von den strengen Grenzwerten ausgenommen unter unterliegen z.T. extrem großzügig bemessenen maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK).

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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