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Staatsanwaltschaft Schwerin

Vorwurf gegen drei Personen: Verkauf von mangelhaften Masken im Wert von 20 Millionen Euro

Sie sollen in der Corona-Zeit massenhaft Masken ohne richtige Kennzeichnung verkauft haben, die zudem nicht den Standards entsprachen. Dafür sind nun zwei Männer und eine Frau angeklagt worden.

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Stapel aus Schutzmasken

Wegen Verkauf mangelhafter Schutzmasken müssen sich zwei Männer und eine Frau vor Gericht verantworten.

© Christian Horz / Getty Images / iStock

Schwerin. Weil sie im ersten Corona-Jahr mangelhafte Schutzmasken im Wert von rund 20 Millionen Euro an gutgläubige Dritte verkauft haben sollen, müssen sich zwei Männer und eine Frau vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat gegen eine 55-Jährige aus Dresden, einen 55-Jährigen aus Brandenburg und einen 35-Jährigen aus Kiel, Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in 116 Fällen erhoben.

Masken hatten keine geforderte Filterleistung

Sie sollen zwischen März 2020 und Dezember 2022 Schutzausrüstung und Medizinprodukte wie Masken, Schutzanzüge und Brillen in erheblichen Größenordnungen aus Vietnam und der Türkei eingeführt haben. Dabei sei ihnen klar gewesen, dass die Waren nicht den EU-Verordnungen entsprachen, weil sie keine oder nur fehlerhafte CE-Kennzeichnungen hatten.

Sachverständige hatten für die Staatsanwaltschaft die beschlagnahmten Masken untersucht und seien einhellig zu dem Schluss gekommen, dass die Produkte die geforderte Filterleistung nicht erbringen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio zudem vor, für ihre Produkte in einer Zeitung Werbung gemacht zu haben. Dabei sei rechtswidrig der Eindruck erweckt worden, dass die Masken bakterielle und virale Erreger wie das Coronavirus unschädlich machen können. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. (dpa)

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