Verletzungen

Mehr Sicherheit für Hüpfburgen gefordert

Toben auf der Hüpfburg - ein Riesenspaß für die Kleinen. Allerdings bergen diese Sprung- und Rutschkissen eine hohe Unfallgefahr. Zudem scheinen die luftigen Spielgeräte viel zu schlecht gesichert.

Veröffentlicht:
Hier lacht es.

Hier lacht es.

© Brian Jackson / iStockphoto

COLUMBUS. Die Zahl der Kinder, die nach Unfällen auf einer Hüpfburg notfallmedizinisch versorgt werden mussten, ist in den USA von 1995 bis 2010 auf das 15-Fache angestiegen.

Meist war ein Sturz die Ursache der Verletzung, oft auch ein Zusammenprall. Dabei ähneln die Verletzungsmuster denen beim Trampolinspringen.

2010 musste in den USA alle 46 Minuten ein Kind wegen einer Sprungkissenverletzung behandelt werden. Dies berechneten Wissenschaftler des Ohio State University College of Medicine, die Unfälle mit aufblasbaren Sprunggeräten wie Hüpfburgen untersucht hatten (Pediatrics 2012; 130: 1076).

Hierzu nutzten sie das "National Electronic Injury Surveillance System" (NEISS), in dem Daten von Kindern zusammenlaufen, die in einer amerikanischen Notfallambulanz behandelt werden.

Zwischen 1990 und 2010 waren geschätzte 64.657 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wegen einer solchen Verletzung versorgt worden. Zwischen 1995 und 2010 lag die durchschnittliche Rate bei 5,3 Verletzungen/100.000 Kinder jährlich.

Allerdings stieg die Quote in diesem Zeitraum um das 15-Fache. Ganz besonders hoch kletterten die Unfallzahlen in den letzten Jahren. Zwischen 2008 und 2010 hatte sich die jährliche Rate mehr als verdoppelt.

Am häufigsten mussten Knochenbrüche versorgt werden

Im Schnitt waren die kleinen Patienten 7,5 Jahre alt. Die Verletzungen ähnelten denen beim Trampolinspringen. Wie dort ist auch auf der Hüpfburg die Gefahr am größten, wenn mehrere Kinder gleichzeitig toben.

Am häufigsten mussten Frakturen (28%) und Distorsionen (27%) der Extremitäten versorgt werden. Dabei zogen sich vor allem die Kleinsten Knochenbrüche zu, bei Teenagern dagegen kam es eher zu Verstauchungen und Zerrungen.

Immerhin 19% der Blessuren betrafen Kopf und Hals, 9% der Kinder erlitten Gesichtsverletzungen, bei 9% war der Rumpf betroffen. 3% der verletzten Kinder mussten stationär behandelt werden.

In den meisten Fällen führten Stürze zu der Verletzung. 26% stürzten in der Hüpfburg, insbesondere bei besonders gewagten Sprüngen. 17% fielen heraus oder kamen beim Ein- und Aussteigen bzw. beim Herunterspringen zu Schaden. Jedes zehnte Kind stieß mit einem anderen zusammen oder wurde gestoßen.

Die Studienautoren plädieren für mehr Sicherheitsrichtlinien

Die Studie zeigt, dass die Zahl der Verletzungen im Zusammenhang mit Hüpfburgen alarmierend angestiegen ist, so die Autoren. Angesichts dessen fordern sie Richtlinien für eine sicherere Nutzung sowie Verbesserungen an den Luftkissen selbst, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Stürze aus dem Luftkissen hinaus etwa könnten durch entsprechende Sicherungssysteme verhindert werden. Zudem sollten, wie beim Trampolin auch, nur ähnlich schwere Kinder gleichzeitig auf der Burg toben.

Darüber hinaus fordern die Autoren ein Mindestalter von sechs Jahren, die ständige Beaufsichtigung durch einen Erwachsenen sowie die Benutzung durch immer nur ein Kind. Befinden sich mehrere Kinder gleichzeitig auf dem Luftkissen, sollten diese etwa gleich schwer sein.

Zwar existieren internationale Richtlinien und Sicherheitsbestimmungen für Hüpfburgen, in denen u.a. der Aufstellort und das Aufblasen geregelt sind. Auch auf die Aufsichtspflicht sowie das Gewichtsproblem unterschiedlich großer Kinder wird hier ausdrücklich hingewiesen, und die Anmerkungen werden den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Hüpfburgvermietern hinzugefügt. Offenbar reichen diese Vorgaben aber nicht aus und werden von den Betreibern auch nicht immer eingehalten. (St)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Retrospektive Analyse

Knie-TEP: Bei wem ist das Risiko für Instabilität erhöht?

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Maximale Vitamin-C-Blutspiegel nach oraler (blau) und parenteraler (orange) Tagesdosis-Gabe.

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Infusion

Parenterale Gabe erzielt hohe Plasmakonzentrationen an Vitamin C

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Chronisch kranke Kinder

Mangelernährung frühzeitig erkennen und konsequent angehen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Danone Deutschland GmbH, Frankfurt/Main
Abb. 1: Pharmakokinetik von Rezafungin bei einer Dosierung von 400mg, gefolgt von 200mg einmal wöchentlich

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Invasive Candida-Infektionen

Modernes Echinocandin – optimierte Eigenschaften und klinische Vorteile

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main
Abb. 1: Risikoreduktion durch Bempedoinsäure gegenüber Placebo in der CLEAR-Outcomes-Studie für den primären 4-Komponenten-Endpunkt (A) und den sekundären 3-Komponenten-Endpunkt (B) stratifiziert nach Diabetes-Status

© Springer Medizin Verlag

Diabetes mellitus

Bempedoinsäure: Benefit für Hochrisiko-Kollektive

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Daiichi Sankyo Deutschland GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse