Nahrungsergänzung aus Pflanzen - klare Kriterien

Nahrungsergänzungsmittel aus Pflanzen sollen eine Produktbeschreibung bekommen, mit Angaben etwa zu: Pflanzenart und Pflanzenteilen, Mengen, Zubereitung und Wirkungen. Experten haben bereits eine Vorlage erstellt.

Von Werner Stingl Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Aus Pflanzen hergestellte Nahrungsergänzungsmittel brauchen mehr Klarheit bei der Deklaration, damit sich ihre Qualität besser bewerten lässt. Es bieten sich Vorgaben an, die sich bereits bei den Phytopharmaka bewährt haben.

Bei Phytopharmaka sind heute verbindliche Deklarationsstandards selbstverständlich, die mehr Transparenz und eine bessere Einschätzbarkeit gewährleisten, hat Professor Theodor Dingermann bei einer Veranstaltung des Komitees Forschung Naturmedizin (KFN) in München erklärt.

Für ein Phytopharmakon muss in der Beschreibung nicht nur angegeben werden, aus welcher Pflanze, sondern auch aus welchem Pflanzenbestandteil der Extrakt stammt, erläuterte der Experte vom Institut für Pharmazeutische Biologie der Universität Frankfurt am Main.

Außerdem müssen das zur Gewinnung verwendete Extraktionsmittel und die Extraktausbeute genannt sowie eine eindeutige Indikation und eine wirksame Tagesdosis angegeben werden.

Maßgeblich für die Umsetzung solcher Deklarationskriterien in die breite Praxis war der Expertenbericht "Transparenzkriterien für pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel". Im Jahr 2000 hat ihn Dingermann als Taschenbuch im S. Karger-Verlag herausgegeben.

Darin war damals ein Maßstab für Phytopharmaka etabliert worden. Er soll jetzt auch an Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit pflanzlichen Inhaltsstoffen angelegt werden, wie Dingermann sagte.

Dazu hat die interdisziplinäre Expertengruppe Health Basics - gewissermaßen ein NEM-Ableger des KFN - eine Anleitung erstellt, welche Deklarationskriterien ein pflanzliches NEM erfüllen soll: Zu nennen sind Ausgangsdroge mit Pflanzenart und -teilen, verwendeten Mengen, Art der Zubereitung (zum Beispiel Pulverisierung oder Extraktion), Extraktcharakteristika wie Extraktionsmittel und Droge-Extrakt-Verhältnis, Zweckbestimmung und Wirkungen.

Auch Verzehrempfehlungen pro Tag einschließlich der Pflanzenäquivalente pro Tagesdosis sowie besondere Hinweise - zum Beispiel Situationen oder Personengruppen, für die das Produkt nicht geeignet ist - sollen gegeben werden.

Eine Darstellung der geforderten Deklarationskriterien findet sich im Leitfaden "Botanicals in Nahrungsergänzungsmitteln" (wir berichteten). Er soll noch in diesem Jahr ebenfalls im S. Karger Verlag erscheinen.

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