Nur noch selten Mehrbedarf

Kostet eine Diät mehr als eine gesunde Ernährung? Diese Diskussion müssen Ärzte immer häufiger mit Patienten führen, denn seit Oktober gelten neue Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen.

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Man kann sich vom Transfereinkommen ausgewogen ernähren. Mit dieser Aussage hat der Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin im vergangenen Jahr eine bundesweite Kontroverse ausgelöst. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat gerechnet: Wer Vollkost vom Hartz-IV- oder Sozialhilfe-Satz zahlen muss, muss billig einkaufen. Wenn er im unteren Preisviertel einkauft, ist es aber möglich.

Dies ist eingeflossen in die neuen Empfehlungen für Krankenkostzulagen an Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfänger. Zum ersten Mal seit 1997 wurden sie im Herbst 2008 geändert. Seitdem sehen sie für viele Patienten keinen Sonderbedarf mehr vor.

"Wir Ärzte sind immer die Letzten, immer die, die den Patienten die Änderungen erklären müssen", sagt der Diabetologe Dr. Mahmoud Sultan. In seiner Praxis in Berlin-Kreuzberg sorgen die neuen Bestimmungen für Ärger. "Das ist schon ein richtiges Problem. Viele Patienten denken, ich will das nicht bescheinigen. Aber es steht einfach nicht mehr drin", sagt Sultan.

Betroffen sind Diabetiker und Gichtkranke, aber auch Patienten mit Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür, Hypertonie, Hyperlipidämie und Neurodermitis. Bei diesen Erkrankungen ist nach dem heutigen Stand der Wissenschaft keine Diät erforderlich, eine gesunde Ernährung ist ausreichend. Zusätzliche finanzielle Leistungen sind deshalb nicht erforderlich", so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, der die Empfehlungen herausgibt.

Diese sind immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Nicht zuletzt deshalb war die Handhabung in der Vergangenheit unterschiedlich. So war es laut Deutschem Verein in Nordrhein-Westfalen schon gängige Praxis, bei Diabetes keinen Zusatzbedarf zu bewilligen, nicht so in Berlin. Seit die neuen Empfehlungen vorliegen, gibt es nach Angaben des zuständigen Referatsleiters Rainer Höft-Dzemski "kein einziges Urteil, das von unseren Empfehlungen abweicht".

Das heißt jedoch nicht, dass die Ämter nicht von den Empfehlungen abweichen. "Da läuft ganz schön viel verkehrt", sagte Höft-Dzemski der "ernährung" unter Verweis auf die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter. Ein Beispiel: Manche Ämter geben den Antragstellern die Formulare für die ärztliche Bestätigung mit, obwohl schon feststeht, dass für diese Erkrankung kein Mehrbedarf anerkannt wird.

AUF EINEN BLICK

Die Neuregelung für die Krankenkostzulagen

Die Empfehlungen gelten nur für Erwachsene. Der Eckregelsatz beträgt 351 Euro. Der Mehrbedarf in Prozent des Regelsatzes:

  • konsumierende Erkrankungen, gestörte Nährstoffaufnahme/-verwertung: 10 Prozent
  • Niereninsuffizienz, die mit eiweißdefinierte Kost be- handelt wird: 10 Prozent
  • Niereninsuffizienz mit Dialysediät: 20 Prozent
  • Zöliakie: 20 Prozent
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