Öffentlicher Gesundheitsdienst profitiert von neuem Gesetz

Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) bieten sich dem öffentlichen Gesundheitsdienst jetzt neue Chancen, um Impfaktionen in Kindergärten, Schulen und Heimen zur organisieren.

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Neue Chance für Impfaktionen etwa in Schulen.

Neue Chance für Impfaktionen etwa in Schulen.

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STUTTGART (eis). Neuregelungen des AMNOG sollen den Impfschutz in Deutschland verbessern helfen: Die Preise für Impfstoffe werden seit Jahresbeginn auf das Niveau von EU-Nachbarländern gesenkt, und der öffentliche Gesundheitsdienst kann künftig in Kooperation mit Krankenkassen Impfprogramme initiieren.

Seit 2007 ist die GKV verpflichtet, die Kosten für Schutzimpfungen zu tragen. Grundlage dafür sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die in der Regel vom GBA übernommen werden.

Zwei Neuregelungen des AMNOG sollen jetzt die Organisation von Impfschutz erleichtern, wie Ulrich Dietz, Referatsleiter Arzneimittelversorgung vom Bundesgesundheitsministerium, bei der 2. Nationalen Impfkonferenz in Stuttgart berichtet hat.

Erste Neuregelung: Impfstoffe sind seit Jahresbeginn deutlich preisgünstiger. "Gesetzliche und private Krankenversicherungen zahlen ab sofort keine höheren Preise für Impfstoffe mehr als den Durchschnittspreis in den vier Nachbarländern mit den nächst folgenden Bruttonationaleinkommen", sagte Dietz.

Die Preisdifferenzen werden dabei durch Hersteller-Rabatte an die Krankenkassen ausgeglichen. Außerdem können Kassen Impfstoffe direkt bei Herstellern einkaufen und diese exklusiv zur Impfung ihrer Mitglieder an Apotheken und Arztpraxen liefern.

Dietz gab zu bedenken, dass die Pharmaunternehmen als Reaktion auf die erzwungenen Preissenkungen künftig ihre Impfaufklärung einschränken werden. Die Aufklärung sei daher künftig verstärkt Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Zusammenarbeit mit Patienten- und Verbraucherverbänden.

Den Impfschutz in der Bevölkerung werden außerdem die Krankenkassen nicht organisieren können, sagte Dietz. Das AMNOG eröffne hier aber dem ÖGD neue Chancen dafür.

Zweite Neuregelung: Die Verhandlungen über Impfvereinbarungen zwischen Kassen und KVen werden schiedsfähig. Das heißt, können sich die Vertragsparteien nicht über eine Vereinbarung einigen, dann führt eine von den Parteien benannte Schiedsperson eine Entscheidung herbei.

Gibt es keine Schiedsperson, entscheidet die Aufsichtsbehörde. Solche Impfvereinbarungen konnte der ÖGD mit Krankenkassen zwar bisher auch schließen. "Durch die neue Schiedsregelung hat er jetzt jedoch die Möglichkeit, solche Verträge herbeizuführen", sagte Dietz. Der ÖGD habe es damit nun selbst in der Hand, den Impfschutz etwa in Kindergärten, Schulen, Arbeitsstätten oder Heimen in Kooperation mit den Krankenkassen neu zu organisieren.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Impfaufklärung braucht Ressourcen

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