Polio

RKI rät zur Prüfung des Impfstatus

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BERLIN. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) weist aufgrund des Polioausbruchs in Syrien in einer aktuellen Stellungnahmeauf die bestehenden Impfempfehlungen gegen Poliomyelitisund den RKI-Ratgeber für Ärzte hin.

Die STIKO-Stellungnahme ist im Epidemiologischen Bulletin 47/2013 am 25. November erschienen. Im Oktober waren nach WHO-Berichten in Syrien erstmals nach 1999 wieder Poliomyelitis-Fälle aufgetreten.

Als wesentliche Ursache werden die aufgrund der Bürgerkriegssituation in Syrien seit 2011 deutlich zurückgegangenen Impfquoten gegen Polio gesehen.

Aufgrund der Flüchtlingsbewegungen aus Syrienbestehe die Gefahr der Einschleppung von Polioviren auch nach Deutschland, so das RKI. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Poliovirus nach Deutschland eingeschleppt worden ist.

"Sollte es dazu kommen, ist aber keine weiträumige Ausbreitung des Virus zu erwarten", wird Reinhard Burger, Präsident des Robert Koch-Instituts, in der Mitteilung des RKI zitiert. Grund seien die guten hygienischen Verhältnisse und die guten Impfquoten gegen Polio.

Allerdings bedeuteten Impfquoten von knapp 95 Prozent der Schulanfänger, dass in jedem Jahrgang auch mehrere 10.000 Kinder nicht vor Polio geschützt sind. "Eltern sollten daher den Impfstatus ihrer Kinder überprüfen und eventuell fehlende Impfungen gegen Poliomyelitis jetzt unbedingt nachholen", wird Burger zitiert.

"Das Beispiel Syrien zeigt auch, dass die Polio bei nachlassenden Impfquoten auch in Ländern wieder auftreten kann, wo sie bereits ausgerottet war."

Eine vollständige Impfung gegen Polio besteht aus insgesamt fünf Impfungen im Säuglings- und Jugendalter, die in der Regel mit Kombinationsimpfstoffen erfolgen. Für Erwachsene empfiehlt die STIKO Auffrischimpfungen, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, mit dem Poliovirus in Kontakt zu kommen, zum Beispiel bei Reisen in Länder, in denen Polio vorkommt.

Die große Mehrheit der mit Polioviren Infizierten wird nicht krank, kann das Virus aber über mehrere Wochen mit dem Stuhl ausscheiden und dadurch auf andere Menschen übertragen.

Eine Übertragungsgefahr besteht vor allem dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenleben und die Gefahr einer Virus-Einschleppung gegeben ist, etwa in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber aus Gebieten mit Poliorisiko.

Deshalb hat das RKI Anfang November 2013 für diese Einrichtungen die Empfehlung ausgesprochen, besonders auf die Einhaltung von Hygienestandards zu achten. Außerdem soll bei allen Bewohnern und auch beim Personal solcher Einrichtungen der Impfstatus überprüft und fehlende Impfungen gegen Polio ergänzt werden.

Zudem soll bei Kindern aus Syrien, die nach 2010 geboren wurden, eine Stuhlprobe auf Poliovirus untersucht werden, um eine Virusausscheidung auszuschließen. (eb)

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