Reges Interesse an Vereinbarung zur Homöopathie
STUTTGART (mm). Die neue Homöopathie-Vereinbarung zwischen der KV Baden-Württemberg und dem Ersatzkassen-Verband scheint bei den niedergelassenen Ärzten gut anzukommen.
Veröffentlicht:Bereits 250 Ärzte mit der Zusatzausbildung Homöopathie beteiligen sich an dem Vertrag, sagte VdAK/AEV-Vertragsexperte Markus Koffner in Stuttgart. "Die Vielzahl von Anfragen bei der GEK und die Streuung der Informationen durch die KV lassen einen weiteren Anstieg der teilnehmenden Ärzte vermuten", so auch Landesersatzkassenchef Walter Scheller. Etwa 550 Ärzte führen landesweit nach Angaben der KV Baden-Württemberg die Zusatzausbildung Homöopathie.
Seit Anfang des Jahres ist die Vereinbarung zur Förderung der Qualität in der homöopathischen Therapie zwischen KV und Ersatzkassen in Kraft. Eine Behandlungsqualität auf höchstem Niveau und damit eine bessere Patientenversorgung werde durch diesen Vertrag gemäß Paragraf 73 c SGB V gewährleistet - davon gehen die Vertragspartner aus. Besonderer Wert werde dabei auf die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz der medizinischen Maßnahmen gelegt.
Versicherte der GmünderErsatzkasse (GEK), der HZK für Bau- und Holzberufe und der KEH Ersatzkasse können die Leistungen in Anspruch nehmen. Sie werden von Vertragsärzten mit der Zusatzweiterbildung "Homöopathie" versorgt, die sich verpflichten müssen, regelmäßig an Fortbildungen und Qualitätszirkeln teilzunehmen. Im Gegenzug erhalten teilnehmende Ärzte für die homöopathische Erstanamnese 90 Euro, die Folgeanamnese 40 Euro und die Fallanalyse/Repertorisation 30 Euro.
Im Bereich der besonderen Behandlungsmethoden hätte der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV) unter Federführung der Gmünder Ersatzkasse mit diesem Vertrag einen Durchbruch erzielt, meinte Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, Vize-Vorstand der GEK.