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HPV-Schutz ab neun Jahren

Richtlinie veröffentlicht

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) in Berlin hat die überarbeiteten Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission STIKO von August 2014 in die Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) übernommen.

Diese wurde nun veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten, teilt das Unternehmen GlaxoSmithKline in München mit.

Der Ausschuss folge der Änderung der STIKO-Empfehlung zum Impfalter bei der HPV-Impfung und sehe das 2- Dosen-Schema als das Standardschema in der Gruppe der 9- bis 14-jährigen Mädchen an, so der Hersteller in seiner Mitteilung.

Damit seien nun alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten der Impfung bereits ab neun Jahren zu tragen.

Im Anschluss an die Veröffentlichung der SI-RL im Bundesanzeiger hätten die Krankenkassen und KVen nun drei Monate Zeit, um regionale Impfvereinbarungen abzuschließen, so der Hersteller.

Erst dann sei für den Arzt in der Regel eine Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs oder patientenkonkret über Muster 16 möglich und er könne das jeweilige Honorar für alle Versicherten direkt mit der KV über die bereitgestellten Abrechnungsziffern abrechnen.

Ärzte, die die HPV-Impfung jetzt schon entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlung im Rahmen des 2-Dosen-Schemas an ihre 9- bis 14-jährigen Patientinnen verabreichen möchten, müssten bis zur Anpassung der jeweiligen Impfvereinbarung für neun- bis elf-jährigen Mädchen die Impfung im Rahmen der Kostenerstattung durchführen.

Ab zwölf Jahre gilt die bestehende Impfvereinbarung. (eb)

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