COVID-19-Schutzimpfung

Spahn widerspricht Medienbericht: Keine „Empfehlung“ für frühe Booster-Impfung

Wieder Verwirrung um die COVID-19-Impfung: Sollen Ärzte schon vor Ablauf der sechs Monate nach der Zweitimpfung boostern? Spahn empfiehlt das, schreibt eine Zeitung. Sein Ministerium widerspricht.

Veröffentlicht:
Ab in den Arm – nur wann? COVID-19-Vakzinen.

Ab in den Arm – nur wann? COVID-19-Vakzinen.

© Marijan Murat / dpa

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium hat Medienberichten widersprochen, der amtierende Gesundheitsminister Jens Spahn „empfehle“ die Booster-Impfung gegen COVID-19 bereits vor Ablauf der Frist von sechs Monaten. „Die sechs Monate zwischen Zweit- und Boosterimpfung ist als Richtschnur zu verstehen“, teilte ein Ministeriumssprecher am Mittwochmorgen mit. Von der Richtschnur könne „auch etwas abgewichen werden“.

Der Berliner „Tagesspiegel“ hatte am morgen berichtet: „Spahn empfiehlt Booster auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist“. Die vermeintlich „exklusive“ Meldung war allerdings nichts weiter als ein Zitat eines von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Dienstag veröffentlichten und für jeden zugänglichen Schreibens an die Vertragsärzte.

Darin appellieren der CDU-Politiker Spahn und KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen, bei den Auffrischimpfungen „flexibel vorzugehen“. Der Abstand von sechs Monaten zwischen vollständiger COVID-19-Impfserie und Booster sei „natürlich nicht tagesgenau einzuhalten“. „Sie können daher jede Patientin und jeden Patienten ab 18 Jahren (...) zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen impfen.“

Lesen sie auch

Hintergrund ist, dass Ärzte so den organisatorischen Aufwand in den Praxen etwas besser steuern können sollen. Zuletzt, hieß es am Mittwoch aus dem BMG, hätten Ärzte Patienten abgewiesen, die schon etwas früher eine Booster-Impfung ersucht hätten. Die „jeweilige Impfentscheidung ist von der Zulassung gedeckt, haftungsrechtlich abgesichert und der entsprechende Anspruch in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes begründet“, schreiben Spahn und Gassen.

In der EU sind Comirnaty® (0,3 ml) von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (0,25 ml) von Moderna für die Booster-Impfung zugelassen. Allerdings heißt es in den jeweiligen Fachinformation (European Public Assessment Report), dass die „Auffrischungsdosis (dritte Dosis) frühestens 6 Monate nach der zweiten Dosis intramuskulär verabreicht werden“ kann. Und: „Die Entscheidung, wann und bei wem eine dritte Dosis verabreicht werden soll, sollte auf der Grundlage der verfügbaren Daten zur Wirksamkeit des Impfstoffs getroffen werden.“ (nös)

Mehr zum Thema

Glosse

Die Duftmarke: Im Impfwahn

Pandemie-Nachlese

COVID-Impfung hat auch Herz und Gefäße geschützt

Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

© Springer Medizin Verlag

Intens. Video-Podcast

Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Arzt im Gespräch mit Patientin

© Ground Picture / shutterstock

STIKO-Empfehlungen

Handlungsbedarf bei Grippeschutz für Chroniker

IPD-Fallzahlen & Pneumokokken-Impfung bei Kindern in Deutschland

© Olivier Le Moal - stock.adobe.com

Content Hub Impfen

IPD-Fallzahlen & Pneumokokken-Impfung bei Kindern in Deutschland

Vom Säugling bis zum Senior

© Juanmonino | iStock (Symbolbild mit Fotomodellen)

Impfungen

Vom Säugling bis zum Senior

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“