DAS HEROIN-MODELLPROJEKT

Studie: Heroinbehandlung ist Methadonsubstitution überlegen

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Das "Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger" ist ein vom Bundesgesundheitsministerium, den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie sieben deutschen Städten getragenes Projekt. Es wurde 2002 mit 1032 Heroinabhängigen gestartet und wissenschaftlich begleitet. Derzeit werden in den beteiligten Städten etwa noch 330 Patienten betreut, und zwar in Hamburg (75), Frankfurt am Main (59), Köln (knapp 100), München (17), Hannover (33), Bonn (36) und Karlsruhe (13).

In das Projekt aufgenommen wurden langjährig Abhängige, die mit anderen Therapieangeboten nicht erreicht werden konnten oder von der Methadonsubstitution nicht profitiert hatten. Unter ambulanter Aufsicht wird den Patienten kostenlos bis zu drei Mal täglich Diacetylmorphin verabreicht. Hinzu kommen regelmäßige Gesundheitskontrollen und eine psychosoziale Betreuung.

Die Kooperationspartner sind Auftraggeber einer multizentrischen, randomisierten und kontrollierten Therapiestudie, deren Federführung das Hamburger Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) unter der klinischen Leitung von Professor Christian Haasen hat. Die Studie erstreckte sich über 24 Behandlungsmonate und sollte die Wirksamkeit der heroingestützten Behandlung im Vergleich zur Methadonsubstitution überprüfen. In die Studie aufgenommen wurden alle Patienten des Modellprojekts. Der Abschlussbericht liegt seit Januar 2006 vor.

Das zentrale Ergebnis der Studie, so das ZIS, zeige eine signifikante Überlegenheit der Heroin- im Vergleich zur Methadonbehandlung. Sowohl im gesundheitlichen Bereich als auch hinsichtlich der Verringerung des illegalen Drogenkonsums erziele die Heroinbehandlung signifikant höhere Responseraten. Auch die soziale Situation der Betroffenen (Wohn- und Arbeitssituation, soziale Kontakte) habe sich unter Behandlung mit Diamorphin verbessert, führt das ZIS aus. Die positiven Ergebnisse münden in der Empfehlung, die Behandlung mit Diacetylmorphin in die Regelversorgung Schwerstabhängiger aufzunehmen.

Trotzdem ist die Fortführung des Modellprojekts gefährdet. Eine Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn ist bis zum 30. Juni befristet. Um die Abgabe von synthetischem Heroin an Schwerstabhängige über diesen Zeitpunkt hinaus zu gewährleisten, müsste Diamorphin als Medikament zugelassen werden. Einen entsprechenden Antrag hat das BfArM positiv beurteilt.

Eine Zulassung bedarf allerdings einer Änderung des Betäubungsmittelgesetzes, in dem Heroin dann als verkehrs- und verschreibungspflichtig deklariert würde. Entsprechend müssen die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung und das Arzneimittelgesetz angepasst werden. Gegen eine Gesetzesänderung spricht sich bislang die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag aus. (Smi)

Weitere Infos finden Sie im Internet unter www.heroinstudie.de

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Heroin als Arznei - das ist sinnvoll!

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