Union zaudert mit Korrektur an Gesundheitsreform

BERLIN (HL). Erst nach einem Vermittlungsverfahren Ende Oktober will sich die Union entscheiden, ob sie den Sonderbeitragssatz von 0,9 Prozent, den Versicherte nach dem Willen der Koalition ab Mitte nächsten Jahres allein an die Kassen zahlen sollen, akzeptieren will.

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Jedenfalls ist es Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) mit ihrem Lösungsvorschlag gelungen, in die Union den Spaltpilz zu tragen. Konzeptionell hat das Ministerium in der Gesundheitsreform vom Sommer letzten Jahres kräftig aufgeräumt - gleichwohl aber das Ziel, die Senkung der Lohnnebenkosten, nicht aus dem Auge verloren.

So bleiben der Zahnersatz wie auch die Zahlung von Krankengeld weiterhin eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Funktional haben Zahnersatzleistungen und Krankengeld nichts mehr mit dem geplanten Beitragssatz von 0,9 Prozent zu tun, den Versicherte ab dem 1. Juli allein zahlen sollen. Dieser Beitragssatz ist vielmehr politisch festgelegt - für seine Höhe hat man sich allenfalls an den Ausgaben für Zahnersatz und Krankengeld orientiert. Damit entfallen auch Regelungen, wie sie im GMG für eine Art eigenständigen Risikostrukturausgleich für den Zahnersatz getroffen worden waren.

Aus der Sicht der Kassen, so eine VdAK-Sprecherin, dürfte mit den angestrebten Änderungen deutlich weniger an bürokratischem Aufwand entstehen. Auch die Beitragserhebung sei einfacher, weil sie nach dem bekannten Muster erfolge.

Die Union tut sich jetzt erkennbar schwer damit, ihren Kurs in Richtung Kopfpauschalen mit dem Umweg über eine filetierte GKV und Zahnersatzpauschalen zu korrigieren. Ob sie eine Blockade im Bundesrat durchhalten wird, ist fraglich: Immerhin geht es um eine Entlastung der Arbeitgeber von 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2005; 2006 ist es das Doppelte. Auch die Länder und Kommunen würden entlastet.

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