Verkehrslärm

Volles Rohr aufs Ohr

Viele Autos und Motorräder halten die gesetzlichen Vorgaben für Geräuschemissionen nur in einem engen Messkorridor ein, so ein neuer Vorwurf. Folgt auf Diesel und Fipronil ein weiterer Gesundheitsskandal?

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Lärmemission bei Autos und Motorrädern: Wurde auch hier manipuliert?

Lärmemission bei Autos und Motorrädern: Wurde auch hier manipuliert?

© Regine Schöttl / Fotolia

NEU-ISENBURG. Dieter Schäfer platzte im vergangenen Jahr der Kragen, er wollte es nicht mehr länger mit ansehen, wie Fahrzeuglenker mit röhrenden Auspuffen und aufheulenden Motoren Passanten belästigen. Im Kampf gegen die "Poser" plädiert der Leiter der Verkehrspolizeidirektion Mannheim für Erziehung und stärkere Gesetze. In der Quadratestadt setzt er auf gezielte Kontrollen – und hatte bereits zwei Wochen nach dem Start eine stolze Bilanz zu vermelden: 22 Autos und drei Motorräder wurden aus dem Verkehr gezogen, da durch das Umrüsten der Fahrzeuge deren Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erloschen war.

Dieter Schäfer war es nach einem Bericht des Saarländischen Rundfunks für das ARD-Wirtschaftsmagazin "Plusminus" vom Mittwochabend, auch, der beim Kraftfahrt-Bundesamt erstmals Überschreitungen der Lärmgrenzwerte gemeldet hat und ein behördliches Eingreifen fordert. Wie es heißt, würden viele Fahrzeuge bei der Typenprüfung zwar die vorgeschriebenen Geräuschemissionen beim Test mit 50 km/h eingehalten. Doch außerhalb dieses Bereiches würden die Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten.

EU arbeitet an neuen Grenzwerten

Neue Regeln, aber Bestandsschutz

Testzyklus-Erkennung über die Motorsteuerung und Auspuffklappensteuerungen sind verboten.

Die Regeln gelten für neue Motorräder, für ältere greift der Bestandsschutz.

Was des Bikers und Tuners Freud, ist indes der restlichen Bevölkerung gesundheitliches Leid. Denn Verkehrslärm führt im Westen Europas jährlich zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren, sei es durch Erkrankung, Behinderung oder vorzeitigen Tod, wie das Regionalbüro für Europa der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bereits vor sechs Jahren warnte. Die Aussagen stützen sich auf eine vom Regionalbüro und von der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission koordinierten internationalen Studie.

Auf der Liste der die Krankheitslast vergrößernden Umweltfaktoren steht Umweltlärm nach Luftverschmutzung an zweiter Stelle, so die WHO. Jeder dritte Bürger fühle sich tagsüber durch Lärm belästigt und jeder fünfte wird im Schlaf durch Straßen-, Schienen- und/oder Flugverkehr gestört. Dadurch erhöht sich das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Bluthochdruck, so die WHO.

Auch die Europäische Union (EU) beschäftigt sich mit der Begrenzung der Geräuschemissionen der Fahrzeugfamilie der Klasse L, zu der Fahrräder mit Antriebssystem, Krafträder sowie drei- und vierrädrige Kraftfahrzeuge gehören. Wie aus einer Antwort der EU-Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska auf eine parlamentarische Anfrage der EU-Abgeordneten Sabine Verheyen und Peter Liese hervorgeht, "ist für 2020 mit einem Vorschlag der Kommission für neue Geräuschgrenzwerte für Fahrzeuge der Klasse L zu rechnen", die die EU-Verordnung 188/2013 ergänzen soll, in der die Prüfanforderungen geregelt sind.

Wie Verheyen und Liese in ihrer Anfrage hinweisen, unterliegen Motorräder nicht in allen Mitgliedsstaaten einer Überprüfung der Lärmemission. "In Deutschland zirkulieren zum Beispiel viele Motorräder aus Nachbarländern, die durch hohe Lärmbelastung die Umwelt und Anwohner schädigen", so die Abgeordneten.

Der europäische Motorradherstellervereinigung ACEM warnt mit Blick auf die Geräuschemissionen schon prophylaktisch vor weiteren Anforderungen an die Unternehmen. Technisch sei nur noch wenig machbar – vielleicht um bis zu zwei Dezibel könnte der Lärm noch gedrosselt werden, heißt es. Die Vereinigung sieht die Lösung des Problems vielmehr in dem forcierten Kampf gegen den Einbau illegaler Abgasanlagen – bis zu 20 Dezibel weniger durchschnittliche Lärmbelästigung könnte so erreicht werden, frohlockt die ACEM.

Die zum Jahreswechsel 2016 in Kraft getretene EU-Geräuschverordnung UNECE-R 41.04 verankert zusätzliche Geräuschanforderungen im Bereich von 20 bis 80 km/h.

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