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Leitlinie aktualisiert

Wann Opioide bei Schmerzen angesagt sind

Welche Schmerz-Patienten sollten eine kurzzeitige bis zu drei Monate dauernde Opioidtherapie erhalten? Wann ist eine längere Behandlung vertretbar? Empfehlungen dazu bietet die aktualisierte S3-Leitlinie LONTS zu Schmerz.

Veröffentlicht:
Chronische Rückenschmerzen sind eine Indikation für eine ein- bis dreimonatige Therapie mit opioidhaltigen Schmerzmitteln.

Chronische Rückenschmerzen sind eine Indikation für eine ein- bis dreimonatige Therapie mit opioidhaltigen Schmerzmitteln.

© drubig-photo/Fotolia.com

DÜSSELDORF. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften AWMF hat die aktualisierte S3-Leitlinie LONTS zur Langzeitanwendung von Opioiden bei nicht tumorbedingten Schmerzen publiziert.

Sie wurde unter Beteiligung von über 40 Experten aus 22 Fachgesellschaften und Patientenvertretern überarbeitet, wie die Deutsche Schmerzgesellschaft mitgeteilt hat.

International werde die Frage diskutiert, inwieweit die wissenschaftliche Evidenz die Langzeitanwendung von opioidhaltigen Analgetika bei chronischen, nicht tumorbedingten Schmerzen stützt.

Die Leitlinie unterscheidet eine befristete (Dauer: ein bis drei Monate) von einer Langzeitanwendung (Dauer: länger als drei Monate) von Medikamenten mit morphinartiger Wirkung (Opioide).

Wesentlich sind folgende Empfehlungen:

- Durch Studien gesicherte mögliche Indikationen für eine ein- bis dreimonatige Therapie mit opioidhaltigen Schmerzmitteln sind chronische Schmerzen bei diabetischer Nervenschädigung, nach Gürtelrose und Gelenkverschleiß (Arthrose) sowie chronische Rückenschmerzen.

- Bei anderen nicht tumorbedingten Schmerzen (sekundäre Kopfschmerzen; chronische Schmerzen bei Gehirnläsionen; chronische Schmerzen bei manifester Osteoporose) kann eine Therapie mit opioidhaltigen Schmerzmitteln als individueller Therapieversuch erfolgen.

- Eine Therapie länger als drei Monate soll nur bei individuellem Ansprechen durchgeführt werden.

- Eine alleinige Therapie mit opioidhaltigen Analgetika soll bei chronischen Schmerzsyndromen nicht verordnet werden. Ergänzungen: Selbsthilfeangebote, physikalische, Physio-, Psychotherapie (inklusive Patientenedukation), Lebensstilmodifikation.

- Eine Dosis über 120 mg/d orales Morphinäquivalent soll nur in Ausnahmefällen überschritten werden.

- Nach 6 Monaten soll mit Patienten, die gut ansprechen, die Möglichkeit einer Dosisreduktion und/oder eines Auslassversuches besprochen werden. Dies dient der Überprüfung der Indikation und des Ansprechens auf nicht medikamentöse Therapien.

- Migräne- und Spannungskopfschmerzen, Schmerzen bei seelischen Störungen (beispielsweise Depressionen) und funktionellen Störungen wie Reizdarm und Fibromyalgie sollen nicht mit opioidhaltigen Schmerzmitteln behandelt werden. (eb)

Praxiswerkzeuge bei der Deutschen Schmerzgesellschaft: www.dgss.org/lonts

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