Positionspapier

Was gehört in die Nahrung für nicht gestillte Säuglinge?

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München. Ab Februar 2020 gelten in der EU neue Standards für Säuglings- und Folgenahrungen (VO2016/127). Der Zusatz der omega-3 Fettsäure Docosahexaensäure (DHA) ist dann in 2–3fach höherer Konzentration als bisher üblich obligatorisch, erinnert die Stiftung Kindergesundheit in einer Mitteilung. Hingegen bestehe keine Verpflichtung, die Fettsäure Arachidonsäure zuzusetzen.

Dies sei eine ganz neuartige Zusammensetzung von Säuglingsnahrungen, deren Eignung und Sicherheit bisher nicht in klinischen Studien belegt wurde.

Muttermilch die erste Wahl

Deshalb habe die Stiftung Kindergesundheit in Zusammenarbeit mit der Europäischen Akademie für Kinderheilkunde einen Workshop mit internationalen Wissenschaftlern auf diesem Gebiet und Vertretern von Elternorganisationen initiiert, um die hier bestehenden Fragen eingehend zu diskutieren. Die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen wurden jetzt veröffentlicht (American Journal of Clinical Nutrition 2019; online 26. Oktober).

Die Experten betonen, dass Muttermilch die erste Wahl in der Ernährung am Lebensanfang ist und auch als Goldstandard für die Wahl der Inhaltsstoffe von Flaschennahrung gilt, fasst die Stiftung in ihrer Mitteilung zusammen. Muttermilch liefere immer sowohl DHA als auch Arachidonsäure. Weltweit seien in der Muttermilch die Arachidonsäure-konzentrationen meist deutlich höher als die von DHA.

„Studien haben Säuglingsnahrungen mit verschiedenen Gehalten verglichen. Sie zeigen bei hoher DHA-Konzentration aber niedrigem Arachidonsäure-Gehalt Nachteile der kindlichen Entwicklung bis zum Alter von neun Jahren und bei Tieren auch eine Verminderung des normalen Arachidonsäuregehaltes im Gehirngewebe“, so die Stiftung Kindergesundheit.

Die neuen Empfehlungen rieten dringend dazu, für nicht oder nicht vollgestillte Säuglinge nur solche Säuglingsnahrungen zu verwenden, die neben DHA auch mindestens die gleiche Menge Arachidonsäure enthalten. (eb)

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