Welche Berufsbeschränkungen für Diabetiker gibt es noch?

Ob ein Diabetiker für die Ausübung eines bestimmten Berufes geeignet ist, wird heute individuell entschieden.

Von Prof. Hellmut Mehnert Veröffentlicht:

Zur Eignung eines Diabetikers für einen bestimmten Beruf haben sich die Anschauungen geändert. Jetzt geht man vor allem unter individuellen Aspekten vor, die durch das Lebensalter, die Dauer des Diabetes, die Art möglicher Komplikationen, die Therapie und die Kooperationsbereitschaft der Patienten gekennzeichnet sind.

So hat der Ausschuss "Soziales" der Deutschen Diabetes-Gesellschaft schon 2004 Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Diabetes mellitus herausgegeben. Danach können Diabetiker nahezu alle Berufe ausüben, wenn nicht individuelle Aspekte die Berufswahl erschweren oder bestimmte Berufe unmöglich machen. Man sollte unbedingt einen Abschluss in der Ausbildung der Patienten anstreben und muss unterscheiden, ob der Diabetes länger besteht oder ob er neu aufgetreten ist.

Unter den Bedingungen, die bei Wahl und Ausübung eines Berufes bei zuckerkranken Patienten eine Bedeutung haben könnten, sind die krankheitsspezifischen Risiken von besonderer Bedeutung. Hier steht ganz im Vordergund die Selbst- und Fremdgefährdung durch Hypoglyk- ämien, wie sie gerade bei instabilen, besonders insulinempfindlichen und natürlich insulinbedürftigen Typ-1-Diabetikern auftreten. Selbstverständlich spielen auch andere Erkrankungen oder akute Ereignisse eine Rolle.

Unter den sogenannten tätigkeitsspezifischen Risiken wird man Wert legen auf eine Planbarkeit des Tagesablaufes (Schichtarbeit ist trotz intensivierter Insulintherapie möglichst zu vermeiden) und berufliche Expositionen, die zum Beispiel bei schlechtem Sehvermögen des Patienten (Retinopathie) oder peripheren bzw. koronaren Durchblutungsstörungen bedeutsam sind.

Die wichtigste Einschränkung besteht aber sicher in der Hypoglykämie, von der man wissen muss, dass hierbei nicht nur das Insulin (bei Insulinanaloga weniger) sondern auch Sufonylharnstoffe und eventuell Glinide eine Rolle spielen können. Solcherart gefährdete Patienten sollten nicht Piloten werden oder andere Tätigkeiten der Personenbeförderung oder des beruflichen Waffengebrauchs (Polizeidienst) ausüben. Das Anstreben von Verrichtungen, wie Tätigkeiten als Dachdecker, Bauarbeiter mit gefährlichen Arbeitsplätzen sollte sorgfältig gegen die Hypoglykämiegefahr abgewogen werden. Bei all diesen Berufen kann der Diabetiker unter Umständen als untauglich gelten, so dass bei schon bestehendem Diabetes die Berufswahl entsprechend berücksichtigt werden sollte. Im übrigen werden Diabetiker grundsätzlich vom Wehrdienst ausgeschlossen.

In diesem Zusammenhang eine eher anekdotische Anmerkung: In beiden Weltkriegen haben unbedarfte Ärzte im Sanitätsdienst bei der Musterung Männer als wehruntauglich geschrieben, weil diese - als Menschen mit einer harmlosen renalen Glucosurie - bei der alleinigen Testung des Urins Harnzucker-positiv waren. Blutzuckerbestimmungen wurden nämlich bei der Musterung grundsätzlich nicht gemacht.

Im Gegensatz zu früher ist man großzügiger geworden bei unregelmäßiger und nicht planbarer Arbeitszeit, vor allem, wenn die Patienten intensiviert eingestellt sind oder eine Insulinpumpe tragen.

Bei Neuauftreten eines Diabetes im Berufsleben sollte man sich mit dem Betriebsarzt absprechen, welche Tätigkeit für den Patienten am günstigsten ist.

Diabetologie, Ernährungs- und Stoffwechselkrank-heiten - diesen Themen widmet sich Professor Hellmut Mehnert seit über 50 Jahren.

 

1967 hat Mehnert die weltweit größte Diabetes-Früherfassungsaktion gemacht. Er hat auch das erste und größte Schulungszentrum für Diabetiker in Deutschland ins Leben gerufen.

 

Mehnert ist Träger der Paracelsus-Medaille, der höchsten Auszeichnung der Deutschen Ärzteschaft.

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