S3-Leitlinie
Wer benötigt medikamentöse Prophylaxe?
Immobilisation ohne akute Erkrankung ist keine Indikation für eine medikamentöse Thrombose-Prophylaxe.
In der S3-Leitlinie "Prophylaxe der venösen Thromboembolie (VTE)" heißt es: "Dauerhaft bettlägerige Patienten oder Patienten im Rollstuhl bedürfen keiner über die allgemeinen Basismaßnahmen hinausgehenden Prophylaxe, solange nicht eine schwere, akute und über mehrere Tage anhaltende Erkrankung hinzutritt." Basismaßnahmen sind Bewegungsübungen und adäquate Hydrierung. Langstreckenreisen per se werden ebenfalls nicht als Indikation für eine medikamentöse Thrombose-Prophylaxe angesehen. Hier kann im Einzelfall eine medikamentöse Prophylaxe erwogen werden, wenn dispositionelle Risiken wie eine frühere VTE hinzukommen. (bs)