Hintergrund

Zahl psychisch kranker Straftäter im Maßregelvollzug steigt

Trotz Erfolgen bei der Resozialisierung landen immer mehr psychisch kranke Straftäter im Maßregelvollzug. Dem könnte man vorbeugen, sagen Experten. Betroffene müssten nur frühzeitig erkannt werden.

Dr. Thomas MeißnerVon Dr. Thomas Meißner Veröffentlicht:
Hinter Gittern im Maßregelvollzug: Die Zahl der psychischen Erkrankungen steigt.

Hinter Gittern im Maßregelvollzug: Die Zahl der psychischen Erkrankungen steigt.

© dpa

Im Jahr 1991 gab es in den alten Bundesländern 4000 wegen strafrichterlicher Anordnung in psychiatrischen Einrichtungen untergebrachte Personen. Heute geht man in der durch die neuen Länder erweiterten Republik von etwa 12.000 Patienten im Maßregelvollzug aus, wie Roland Freese, Leiter der forensisch-psychiatrischen Ambulanzen in Hessen, berichtet hat. Zumindest ein Teil der Entwicklung sei hausgemacht.

Die Aufenthaltsdauer psychisch Kranker auf allgemeinpsychiatrischen Stationen wurde drastisch reduziert, und zwar im Mittel auf weniger als zwei Wochen, so Freese bei einer Veranstaltung des Arbeitskreises Forensische Psychiatrie Transparent in Heidelberg. Nach seiner Ansicht wirkt sich dies in Kombination mit dem Abbau allgemeinpsychiatrischer Betten direkt auf die Wahrscheinlichkeit von Straftaten aus.

Früherkennung ist das Zauberwort

"Psychisch Kranke müssen rechtzeitig und adäquat lange therapiert werden", betont Freese und verweist darauf, dass viele psychisch kranke Straftäter sehr früh sozial auffällig werden, keinen Schul- und keinen Berufsabschluss aufweisen. Es wäre durchaus möglich, rechtzeitig jene zu identifizieren, die Gefahr laufen, Straftaten zu begehen.

Zudem sei es "ein Unglück, dass die Justiz die Möglichkeit hat, Verfahren einzustellen." Freese kennt Patienten mit 20 eingestellten Verfahren bei oft zunächst leichter Kriminalität. Wenn ein psychisch Kranker erst mal im Maßregelvollzug ist, hat sich die Erkrankung chronifiziert und ist damit schwerer behandelbar als bei akuter Störung.

Auch habe sich dann die kriminelle Karriere aus oft frühen Anfängen heraus fortgesetzt. Eine frühzeitige Intervention sowohl von juristischer als auch medizinischer Seite könnte verträglicher und günstiger sein.

Hinzu kommt, dass sich die Verweildauer der im Maßregelvollzug Untergebrachten über die Jahre tendenziell verlängert hat. Die politische Großwetterlage beeinflusse die Entscheidungen der Richter, kritisiert Freese. Die mediale Aufmerksamkeit bei einigen Tätern führt dazu, dass ehemalige Straftäter mit psychischen Störungen generell lieber länger "unter Verschluss" gehalten werden.

Spagat zwischen Sicherheitsbedürfnis und Therapie

Daniela Kölsch, Vorsitzende Richterin am Landgericht Heidelberg, bestätigte dies bei der Veranstaltung. Gerade bei schwerer Kriminalität trage man dem hohen Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung Rechnung. Aber auch sonst, so Kölsch, müsse ein Rahmen für die bedingte Entlassung geschaffen werden, der der Bevölkerung ein Sicherheitsgefühl vermittele.

Der Rahmen ist in einigen Bundesländern vorhanden: Bedingte Entlassung aus dem Maßregelvollzug bedeutet Probe unter Führungsaufsicht. Verstoßen ehemalige Straftäter gegen Auflagen und Weisungen, droht stets die Wiederaufnahme in den Maßregelvollzug, selbst wenn kein weiteres Delikt verübt wurde. Die Aufenthaltsdauer im Maßregelvollzug ist zunächst unbefristet, es gibt regelmäßige Anhörungen zur psychischen und Sozialprognose.

Hessen als Musterland im Maßregelvollzug

Dass Maßregelvollzug und die sich anschließende forensisch-psychiatrische Nachsorge erfolgreich sein können, beweisen 22 Jahre Erfahrungen in Hessen: Weniger als fünf Prozent der entlassenen Patienten haben neue Straftaten verübt, so Freese. Zwölf Prozent wurden wegen Verstoßes gegen Weisungen (ohne dass ein Delikt vorlag) wieder in die forensische Psychiatrie eingewiesen.

Für ehemalige Straftäter in Hessen, die nach mindestens 4,5 Jahren im Maßregelvollzug bedingt entlassen wurden und gegen Weisungen verstoßen haben, bedeutet dies: Noch einmal mindestens 4,5 Jahre Maßregelvollzug, bevor überhaupt die Chance besteht, wieder auf Probe entlassen zu werden.

Bundesweit besteht laut Freese noch erheblicher Verbesserungsbedarf am System der ambulant forensisch-psychiatrischen Betreuung. Nicht nur, dass Finanzierung und Organisation von Land zu Land sehr verschieden seien, wenn es sie denn überhaupt gibt. Es sei weitgehend vom Zufall abhängig, ob ein psychisch kranker Straftäter in einer Justizvollzugsanstalt, in der Allgemein- oder der forensischen Psychiatrie lande.

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