Der Standpunkt

Zuckertest für alle Schwangeren!

Wolfgang GeisselVon Wolfgang Geissel Veröffentlicht:
Der Autor ist Redakteur im Ressort Medizin der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihm: wolfgang.geissel@springer.com

Der Autor ist Redakteur im Ressort Medizin der Ärzte Zeitung. Schreiben Sie ihm: wolfgang.geissel@springer.com

© Illian

Gestationsdiabetes ist eine der häufigsten Komplikationen in der Schwangerschaft und nimmt weltweit zu. Die Erkrankung wird in Deutschland bei etwa jeder 30. Schwangeren diagnostiziert. Viele Betroffene werden jedoch bisher nicht erkannt, was vor allem für ungeborene Kinder fatale Folgen haben kann.

So lassen sich nach Angaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) 28 Prozent der pränatalen Todesfälle auf Schwangerschaftsdiabetes zurückführen. Werden betroffene Frauen nicht oder nur unzureichend behandelt, dann haben ihre Kinder zudem ein hohes Risiko, später adipös zu werden und selbst Diabetes zu bekommen.

Und 40 Prozent der betroffenen Mütter entwickeln nach der Schwangerschaft binnen zehn Jahren einen Typ-2-Diabetes.

Der derzeit als GKV-Leistung angebotene Urinzuckertest in der Mutterschaftsvorsorge ist überholt, denn damit werden nach DDG-Angaben 90 Prozent der Fälle eines Gestationsdiabetes übersehen. Der viel empfindlichere Glukose-Belastungstest wird aber bisher von der GKV nur Schwangeren mit Risikofaktoren bezahlt.

Eine Blutglukose-Diagnostik auf anamnestisch auffällige Schwangere zu beschränken, ist nicht zu empfehlen - hierdurch würden bis zu 40 Prozent der Fälle nicht diagnostiziert. Und den Belastungstest - wie zur Zeit Praxis - Frauen ohne Risikofaktoren als IGeL anzubieten, ist unsozial. Zudem sind besonders Schwangere aus unteren sozialen Schichten gefährdet für Gestationsdiabetes.

Die DDG fordert schon seit Jahren, allen Schwangeren den Glukose-Belastungstest anzubieten. Denn nur durch Früherkennung und angemessene Therapie lassen sich die akuten und langfristigen Folgen von Gestationsdiabetes verhindern.

Der Nutzen einer solchen Behandlung ist klar belegt. Eine bisher überfällige Leitlinie für ein einheitliches Vorgehen beim Test haben die DDG und die die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) jetzt vorgelegt (wir haben kurz berichtet). Jetzt ist der GBA am Zug, damit das Screening Kassenleistung wird und breit eingesetzt werden kann.

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