Vedolizumab
Zusatznutzen nicht anerkannt
Der GBA sieht für die CED-Arznei Vedolizumab keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Takeda will jetzt über den Erstattungsbetrag verhandeln.
Der GBA sieht für die CED-Arznei Vedolizumab keinen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Takeda will jetzt über den Erstattungsbetrag verhandeln.
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