Kommentar zur Behandlung (Un-)Geimpfter
2G-Abfrage ist Patienten zumutbar
Ungeimpfte nicht mehr behandeln zu wollen, ist für Vertragsärzte keine ernsthafte Option. Eine 2G-Abfrage wäre den Patienten aber zumutbar.
Veröffentlicht:Einerseits, andererseits: Einerseits darf jeder Friseur und jeder Kneipier von seinen Gästen 2G (geimpft oder genesen) mit Hinweis auf sein Hausrecht fordern – warum dann nicht auch Praxen? Andererseits sind Praxen aber eben keine Kneipen oder Frisierstuben.
Wer sich für die Selbstständigkeit als Vertragsarzt entschieden hat, muss auch den Versorgungsauftrag anerkennen, der damit einhergeht. Ungeimpfte von medizinischer Behandlung einfach auszuschließen, ist keine Option!
Blick ins Berufsrecht
Dürfen Ärzte nur 2G-Patienten behandeln und Ungeimpfte aussperren?
Man muss die Dinge aber auch nicht komplizierter machen, als sie tatsächlich sind. In der Hochphase der Pandemie, als es noch keinen Impfstoff gab, haben viele Praxen schließlich auch mit besonderen Schutzvorkehrungen wie Infektsprechstunden oder separierten Behandlungsräumen gearbeitet. Warum also nicht einfach routinemäßig eine 2G-Abfrage und wenn die verneint wird, muss der Patient eben „unter Schutzatmosphäre“.
Im Übrigen kann auch eine 2G-Abfrage gemacht werden, ohne den Leuten zu nahe treten zu müssen. Darauf hat unlängst der Bundesdatenschutzbeauftragte in der Diskussion um die arbeitgeberseitige Abfrage des Impfstatus‘ hingewiesen. Wird die Frage, ob „geimpft oder genesen?“ verneint, ist die Sache schon ausreichend klar.
Vielleicht hat die Gemeinschaftspraxis in Hannover, die jetzt ankündigt, nur noch 2G-Patienten behandeln zu wollen, das ja gar nicht so bierernst gemeint – und nur eine Anregung geben wollen, noch mal über den Sinn der Impfung nachzudenken. In diesem Sinne wäre die Aktion gar nicht mal so verkehrt.
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