Sachsen

46 Behandlungsfehler anerkannt

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DRESDEN. Rund jeder fünfte begutachtete Antrag auf Behandlungsfehler durch Ärzte ist in Sachsen 2018 anerkannt worden. Das teilte die Sächsische Landesärztekammer in Dresden mit. Bei ihr ist seit 1992 die Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen angesiedelt.

Bei der Gutachterstelle wurden im vergangenen Jahr 331 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers eingereicht, von denen 197 Fälle begutachtet wurden. In 46 Fällen wurde ein Behandlungsfehler anerkannt. Von den 197 Begutachtungen entfielen 125 auf den stationären Sektor, 119 auf Klinikambulanzen, 44 auf ambulante Praxen und neun auf Medizinische Versorgungszentren.

80 Anträge betrafen die Chirurgie, 28 die Innere Medizin, 21 die Orthopädie und elf die Gynäkologie/Geburtshilfe. Zehn Anträge wurden wegen mutmaßlicher Fehler von Neurochirurgen gestellt, neun waren es bei Allgemeinmedizinern. (sve)

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