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Bayern

5000 Euro für freiberufliche Hebammen

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Hebammen in Bayern, die sich niederlassen wollen, könnten ab 1. September eine Niederlassungsprämie von einmalig 5000 Euro beantragen. Das gilt auch für angestellte Hebammen, die zusätzlich freiberuflich arbeiten wollen.

„Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, mehr freiberufliche Hebammen zur Vor- und Nachsorge von Schwangeren und Müttern mit Neugeborenen zu gewinnen und auch künftig eine flächendeckende Hebammenversorgung in Bayern zu gewährleisten“, begründet die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Hummel (CSU) die Fördermaßnahme.

Damit eine Hebamme die Prämie erhält, muss sie einen Antrag stellen. Erforderlich ist ein Nachweis der Berufserlaubnis. Auch muss die Meldung zur Gründung einer Niederlassung beim Gesundheitsamt innerhalb eines halben Jahres nach Niederlassung eingereicht werden. Anträge sind ab dem 1. September möglich. (ato)

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