Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe

AOK Nordwest setzt Anreize zur Qualitätssteigerung in Kliniken

Zu zwei Indikationen will die Kasse mit Krankenhäusern spezielle Versorgungsverträge für mehr Patientensicherheit schließen.

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Neu-Isenburg. Die AOK Nordwest will spezielle Versorgungsverträge nach Paragraf 110a SGB V mit Kliniken in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe abschließen, um die Patientensicherheit im stationären Bereich zu stärken. Es geht um die Leistungsbereiche „Prävention des postoperativen Delirs“ und „Endoprothetische Gelenkversorgung“.

Die Kasse will damit modellhaft erproben, ob sich über gezielte Anreize die Qualität einer Behandlungsleistung im stationären Bereich verbessern lässt. „Wir rufen alle interessierten Kliniken auf, mit uns gemeinsam den vom Gesetzgeber geschaffenen Handlungsspielraum zur Verbesserung stationärer Versorgungsqualität aktiv mitzugestalten und damit die Behandlungsqualität unserer Versicherten nachhaltig zu verbessern“, sagte Vorstandschef Tom Ackermann.

Alle geeigneten Kliniken in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe könnten dem Vertrag mit einer Laufzeit bis längstens 31. Dezember 2026 „ab sofort“ beitreten. Vertragsbestandteil ist ein krankenhausindividueller Projektplan, der die qualitätsverbessernde Maßnahme beschreibt und der vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) freigegeben wurde. Beim IQTIG werden alle Qualitätsverträge registriert und veröffentlicht, die Wirksamkeit unterschiedlicher Ansätze zur Verbesserung der Versorgung erprobt und ausgewertet, um darauf aufbauend Empfehlungen abzugeben. (di)

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