MDK-Reformgesetz

AOK sieht Bock zum Gärtner gemacht

AOK Nordwest fürchtet, dass etablierte Prüfmechanismen der Kassen ausgehebelt werden.

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KIEL. Verstaatlichung und Kostenverlagerung auf die gesetzliche Krankenversicherung: Diese Folgen aus den Gesetzesplänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) befürchtet der Verwaltungsrat der AOK Nordwest für die Krankenkassen. Als Beispiel nennen die alternierenden Verwaltungsratsvorsitzenden Georg Keppeler und Johannes Heß das MDK-Reformgesetz.

Sie erwarten, dass damit unter dem Vorwand, die Unabhängigkeit des MDK stärken zu wollen, etablierte Prüfmechanismen der Kassen ausgehebelt und die Selbstverwaltung geschwächt werden sollen.

Konkret kritisieren die Verwaltungsräte etwa die geplante Neuregelung der Krankenhausprüfungen und den Ausschluss der Mitglieder aus den Selbstverwaltungsorganen der Krankenkassen aus den Verwaltungsräten der Medizinischen Dienste. Diese sollen nach bisherigen Überlegungen durch Patienten- und Betroffenenvertreter sowie Vertreter von Berufsgruppen aus Gesundheitswesen und Pflege ersetzt werden.

„Hier sehen wir die Gefahr, dass Interessen von Leistungserbringern oder Partikularinteressen entscheidenden Einfluss in den Entscheidungsgremien des MDK finden“, sagte Keppeler. Heß kritisierte, dass damit diejenigen, die Leistungen oder Geld von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten, selbst über die Notwendigkeit von Leistungen entscheiden oder bei der Rechnungsprüfung mitwirken. „Hier soll der Bock zum Gärtner gemacht werden“, sagte Heß.

Laut Referentenentwurf soll die Besetzung der MDK-Verwaltungsräte auf Bundes- und Landesebene neu geregelt werden. Statt der bislang 16 Vertreter aus der Selbstverwaltung sollen künftig sechs Kassenvertreter, sechs Vertreter von Patienten- und Berufsorganisationen und vier Vertreter von Verbänden der Pflegeberufe und der Landesärztekammern den Verwaltungsrat bilden.

Mitglieder von Verwaltungsräten der Krankenkassen oder hauptamtliche Kassenmitarbeiter sollen dagegen nicht mehr benannt werden können. (di)

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