Patienten mit Lipödem fallen bei Heilmitteln ab 2020 unter den besonderen Versorgungsbedarf. Damit werden Verordnungen von Lymphdrainage nicht mehr bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen berücksichtigt.
Nicht nur zum 1. April gibt es umfangreiche Änderungen des EBM. Der Bewertungsausschuss hat schon zum 1. Januar eine Reihe von Details im Bewertungsmaßstab geändert.
Die Entscheidung über die Bewertung und Ausgestaltung der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist gefallen. Drei neue Positionen wurden dafür geschaffen.
Die EBM-Reform sollte der sprechenden Medizin Vorschub leisten. Bei den Internisten heißt es allerdings: Fehlanzeige. Kritik kann KBV-Chef Dr. Gassen nicht nachvollziehen.
Die privaten Krankenversicherer sehen sich nach einer aktuellen Verordnungsanalyse in ihrer Rolle als „Innovationsmotor“ bestätigt. Dabei geht es nicht einmal um Zusatznutzen.
Wer solle sich noch niederlassen? Die Vertreterversammlung der KV Hessen wirft dem Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Versagen bei der jüngst vereinbarten EBM-Reform vor.
Der Praxis-Insolvenzverwalter ist unter Umständen der falsche Adressat für KV-Honorare. Das gilt zumindest dann, wenn es eine Abtretungserklärung gibt.