Linke Tasche, rechte Tasche“

Kritik der Psychotherapeuten am EBM

Die Psychotherapeuten-Verbände freuen sich über die Stärkung der sprechenden Medizin, kritisieren aber die Ausgabenneutralität.

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Berlin. Nur ein kleiner Schritt, aber immerhin: Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) begrüßen, dass mit der EBM-Reform die sprechende Medizin „ein bisschen“ gestärkt wird. Es sei gut, dass grundversorgende, zeitgebundene Leistungen eine Aufwertung erfahren, da diese für eine flexible, basisnahe Patientenversorgung unverzichtbar seien. Die EBM-Reform tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Die Verbände erinnern daran, dass der Gesetzgeber über das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) der Selbstverwaltung den Auftrag erteilt habe, die sprechende Medizin zu fördern und Rationalisierungsreserven bei den technischen Leistungen zu heben.

Im EBM-Kapitel zu den Leistungen gemäß Psychotherapie-Richtlinien werden tatsächlich viele Leistungen deutlich aufgewertet, zum Beispiel die nicht antragspflichtigen Leistungen der Psychosomatik, GOP 35100 und 35110 (je plus 41 Punkte), übende Interventionen in der Einzelbehandlung (GOP 35111, plus 103 Punkte), Hypnose (GOP 35120, plus 60 Punkte) und probatorische Sitzung (GOP 35150, plus 88 Punkte). Die antragspflichtigen Leistungen dagegen sollen nicht aufgewertet werden. „Kritisch sehen wir, dass, zumindest in Teilen, die Aufwertung sprechender Leistungen aller Fachgruppen nur durch die Abwertung der Leistungen mit höherem Technikanteil derselben oder anderer Fachgruppen gegenfinanziert wird. Das ist am Ende ein Linke-Tasche-rechte-Tasche-Spiel,“ sagt DPtV-Bundesvorsitzender Gebhard Hentschel.

Problematisch sei die Vorgabe der Ausgabenneutralität gewesen. „Eine EBM-Reform ohne Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel kann für keine Seite befriedigend ausgehen,“ betont Benedikt Waldherr, Bundesvorsitzender des bvvp, laut Pressemitteilung.

Selbst die geringen Steigerungen für die Psychotherapie seien laut DPtV und bvvp nur realisierbar, wenn die regionalen Fachgruppentöpfe der KVen mit zusätzlichem Geld ausgestattet würden. Ansonsten drohe eine Quotierung der Leistungen und ein Nullsummenspiel. Das könne nicht im Sinne des ansonsten durchaus sinnvollen Vorhabens im TSVG sein. (ger)

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