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Bewertungsausschuss

Früherkennung Zervix-Ca ist beschlossen

Die Entscheidung über die Bewertung und Ausgestaltung der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs ist gefallen. Drei neue Positionen wurden dafür geschaffen.

Veröffentlicht:

Berlin. Zum Jahresende haben der Bewertungsausschuss und der Erweiterte Bewertungsausschuss noch umfangreiche Beschlüsse über Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) gefasst. Dazu gehören auch die Leistungen im neuen Programm für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.

Es geht um das Primärscreening und die Abklärungsdiagnostik zum Zervixkarzinom, die ab 2020 nach der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) gemacht werden sollen. Demnach haben Frauen zwischen 20 und 34 Jahren jährlich Anspruch auf eine zytologische Diagnostik.

Neu für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr sei, dass sie alle drei Jahre einen kombinierten Test (Zytologie + HPV-Test) vornehmen lassen können, so die KBV. Diesen Test können ab Jahresbeginn auch die Frauen machen lassen, die 2019 oder 2018 nach den Vorgaben der bisherigen Richtlinie untersucht wurden. In den zwei Jahren zwischen den kombinierten Tests besteht zukünftig nur der Anspruch auf eine klinische Untersuchung (ohne Zytologie + HPV-Test).

Drei neue Leistungen für das Primärscreening

Laut Beschluss des Bewertungsausschusses können Ärzte die gynäkologische Untersuchung und Abstrichentnahme im Rahmen des Primärscreenings ab Januar über die Gebührenordnungsposition (GOP) 01761 abrechnen (179 Punkte, 19,67 Euro). Sobald die Dokumentation zum Programm mit gesondertem Beschluss in Kraft tritt und aufgenommen wird, steige die Bewertung auf 23,73 Euro (216 Punkte), so die KBV.

Für die Untersuchung der Abstriche im Primärscreening sind zwei weitere Leistungen geschaffen worden: die GOP 01762 (81 Punkte / 8,90 Euro) für die zytologische Untersuchung und die GOP 01763 (171 Punkte / 18,79 Euro) für den HPV-Test. Zum HPV-Test gehört auch der Nachweis der High-Risk-HPV-Typen sowie bei positivem Befund die Genotypisierung auf die besonders krebserregenden Typen 16 und 18.

Untersuchungen nicht nur alle drei Jahre

Außerhalb des Programms, aber nach den Vorgaben der Krebsfrüherkennungsrichtlinie werden gynäkologische Untersuchungen ohne Abstrich, die Ärzte zwischen dem dreijährigen Untersuchungsintervall einmal jährlich erbringen können, nach der neuen GOP 01760 (159 Punkte / 17,47 Euro) abgerechnet. Die bisherige GOP 01730 für die Krebs-Früherkennungsuntersuchung bei Frauen ist nach Beschluss des Bewertungsausschusses gestrichen.

Zur Abklärung auffälliger Befunde aus dem Primärscreening gibt es für die Abklärungsdiagnostik mit Abstrichentnahme nun die GOP 01764 (67 Punkte / 7,36 Euro). Die Entnahmematerialien würden der gynäkologischen Praxis vom zytologischen Labor zur Verfügung gestellt, so die KBV.

Die Abklärungskolposkopie nach der GOP 01765 ist als neue Leistung Gynäkologen mit entsprechender Qualifikation und Abrechnungsgenehmigung vorbehalten. Die Untersuchung wird mit 72,30 Euro (658 Punkte) vergütet.

Sobald die Dokumentation zum Programm startet, sollen laut KBV auch die Bewertungen der GOP 01764 und 01765 angepasst werden.

Zur Dokumentation und Veranlassung der zytologischen Untersuchung ist zudem das Muster 39 überarbeitet und angepasst worden. Es wurde vereinbart, dass auch die Veranlassung und Abrechnung der HPV-Tests nach Abschnitt 1.7.3.2 EBM über das Muster 39 erfolgt.

Bedenken noch kurz vor Schluss

Der Beginn des Früherkennungsprogramms für Zervix-Ca war zuvor noch lebhaft diskutiert worden: Anfang Dezember noch hatte der Berufsverband der Frauenärzte Alarm geschlagen, weil noch viel zu viele Unklarheiten im Programm seien. Daraufhin war die Verpflichtung zur Dokumentation vom Gemeinsamen Bundesausschuss zunächst ausgesetzt worden.

Das Programm selbst soll nun im Januar starten, und die entsprechenden Leistungen – allesamt extrabudgetär bezahlt – sind beschlossene Sache. Ab Januar sollen die Kassen auch Einladungen an anspruchsberechtigte Frauen verschicken. Für die Untersuchung selbst werde diese Einladung jedoch nicht benötigt, sie diene lediglich zur Erinnerung, meldet die Kassenärztliche Bundesvereinigung. (ger)

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