Strahlentherapie

KBV und Kassen erleichtern Genehmigungsverfahren

Veröffentlicht:

Berlin. Vertragsärzte, die ab Januar eine Genehmigung für Strahlentherapie bei ihrer KV beantragen, müssen keine Gewährleistungserklärung mehr einreichen. Darauf haben sich nun KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.

Statt der Erklärung, die die Ärzte beim Hersteller oder Vertreiber des jeweiligen Gerätes hätten einholen müssen, legen die Antragssteller künftig nur noch die behördliche Genehmigung für das Gerät vor, berichtet die KBV. Zusätzlich müssen sie den Sachverständigen-Prüfbericht einreichen, der bereits für die behördliche Genehmigung erforderlich ist. Damit lägen der zuständigen KV dann alle für die Genehmigung erforderlichen Informationen vor, so die KBV. Weitere Nachweise seien nicht erforderlich. (reh)

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