Honorarverhandlungen

Was Ärzte in Westfalen-Lippe beim Honorar 2020 erwartet

Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung sinkt bei der KV Westfalen-Lippe nächstes Jahr um 2,6 Millionen Euro.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

Dortmund. Bei den gerade abgeschlossenen Honorarverhandlungen für das Jahr 2020 musste die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) nach Angaben ihres Vorsitzenden Dr. Gerhard Nordmann „eine dicke Kröte schlucken“. Die Morbidität in Westfalen-Lippe ist nach Berechnungen des Bewertungsausschusses zurückgegangen.

„Entsprechend brachte uns die Morbidität kein Plus, sondern ein Minus bei der Entwicklung der Gesamtvergütung ein“, berichtete Nordmann auf der Vertreterversammlung in Dortmund. Die KVWL stehe mit dieser Situation nicht allein da, sagte er. „Bis auf eine KV sind alle ins Minus gerutscht.“

Durch die Anhebung des Orientierungspunktwertes hat sich die Gesamtvergütung um 39,6 Millionen Euro erhöht. Hinzu kommen zusätzliche 12,1 Millionen bei den extrabudgetären Leistungen.

Westfalen werden gesünder und jünger

Während die Entwicklung der Morbidität der KVWL im vergangenen Jahr ein Plus von 14 Millionen Euro in der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gebracht hatte, wird sie 2020 um 2,6 Millionen Euro abgesenkt.

Laut Bewertungsausschuss würden die Westfalen im kommenden Jahr jünger und gesünder. „Ob Sie diesen Effekt in Ihren Praxen aber merken werden, wage ich zu bezweifeln“, sagte der KVWL-Chef in seiner letzten Vertreterversammlung. Nordmann geht Ende Januar in den Ruhestand.

Er kritisierte die Krankenkassen wegen ihres Verhaltens in den Honorarverhandlungen. In den vergangenen Jahren hätten die KV und ihre Mitglieder für eine bessere Dokumentation der tatsächlichen Morbidität in Westfalen gesorgt und den Kassen im Land damit erhebliche Mittel aus dem Risikostrukturausgleich verschafft. „Es waren vor allem die AOK Nordwest und die TK, die auf uns zugekommen sind und dringend unsere Hilfe erbeten haben.“

Es geht um nicht weniger als um das Prinzip unserer Verhandlungs- und Vertragsfreiheit.

Dr. Gerhard Nordmann,. KVWL-Vorsitzender, zu den Beanstandungen von Honorarverträgen durch das Bundesversicherungsamts.

Jetzt falle die Morbidität – und die Ärzte würden fallen gelassen. Bei den Verhandlungen habe es kein Entgegenkommen gegeben. Die Kassen hätten in der Vergangenheit von der verbesserten Morbidität profitiert, betonte Nordmann. „Und bei der jetzt fallenden profitieren sie auch, denn sie holen sich Geld von uns zurück.“

Kritik: „BVA macht Vertragsfreiheit kaputt“

Nordmann ging auch mit dem Bundesversicherungsamt (BVA) ins Gericht, das in manchen KVen Honorarverträge für die Jahre 2018 und 2019 beanstandet hatte – obwohl sie im Konsens abgeschlossen und von den Landesgesundheitsministerien genehmigt wurden. „So macht man Vertragsfreiheit kaputt, so lässt man notwendige Spielräume verschwinden, so torpediert man innovative Versorgung im Land“, monierte er.

Die Haltung des BVA stoße auf breite Ablehnung im KV-Bereich und der Politik. „Ich würde mir wünschen, die Krankenkassen hätten ebenfalls den Mumm, klare Kante zu zeigen und sich nicht länger wegzuducken.“ Die Honorarverträge der KVWL haben laut Nordmann bisher keine Beanstandung erfahren. Dennoch verwahre er sich gegen das Vorgehen des BVA: „Es geht um nicht weniger als um das Prinzip unserer Verhandlungs- und Vertragsfreiheit.“

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