Auch reine Privatärzte, die Notdienste übernehmen, müssen sich angemessen an den Gemeinkosten beteiligen. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, und doch hat ein Arzt aus Hessen seinen Streit bis zum Bundessozialgericht (BSG) getrieben.
Man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen: Die formlosen Anfragen der Krankenkassen an Arztpraxen haben ein solches Ausmaß angenommen, dass es nun ein eigenes Formular braucht, um den enormen Bürokratieaufwand in den Praxen zu bekämpfen.
Für Menschen mit Behinderung sind die Hürden im Gesundheitssystem ganz besonders hoch. Die ambulante und stationäre Versorgung vernachlässigt diese Patienten seit Jahren.
Während die Inklusion in Schulen sowie auf dem Arbeitsmarkt bereits umgesetzt wird, ist im Gesundheitswesen kaum Bewegung zu erkennen. Dabei hat Deutschland bereits 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert.
Seit Monaten schwelt der Honorarstreit zwischen KV und Kassen in Hamburg. Die Ärzte hofften auf das Schiedsamt - das läutet aber jetzt die nächste Verhandlungsrunde ein.
Der Südwesten baut den Notdienst um. Jetzt beginnt die heiße Phase und die Kollegen im sehen erstmals wer Gewinner und wer Verlierer ist. Eine Verteilungsdebatte ist entbrannt.
Ab Oktober wird es einen einheitlichen Bundesmantelvertrag für Ärzte geben, der für alle Kassenarten gilt. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt. Für Ärzte ist vor allem eines wichtig: Bei Kassenanfragen gibt es künftig weniger Formulare.
Bloß kein Zurück bei der hausarztzentrierten Versorgung: Hausärzteverbandschef Ulrich Weigeldt wehrt sich gegen Vorschläge aus der Barmer GEK, das Lotsensystem wieder im Kollektivvertrag unterzubringen.
Sind die Daten aus dem Zi-Praxispanel daran schuld, dass die fachärztlichen Schwerpunkt-Internisten von der neuen Facharzt-Pauschale im EBM ausgeschlossen sind? Zwei Berufsverbände sagen ja. Sie zweifeln die Validität der Daten aus dem Praxispanel an.
KV Bayerns und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung haben sich für 2013 auf das Honorar geeinigt. Für 2014 soll im Herbst eine Vergütungsvereinbarung vorliegen.
Seit dem schweren Hochwasser Anfang Juni haben 26 betroffene Praxen in Thüringen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KVT) insgesamt 124.000 Euro Soforthilfe erhalten.
Das Bundessozialgericht lehnt einen Nachschlag in Höhe von 175.000 Euro an einen Privatarzt für die freiwillige Mitwirkung am KV-Notdienst ab. Geklagt hatte der Arzt wegen eines angeblich zu hohen Betriebskostenanteils.