Gesundheitsministerin Nonnemacher stellt den Fahrplan für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Wer sich innerhalb einer Frist für die Erstimpfung entscheidet, erhält kein Beschäftigungsverbot.
Der sächsische Hartmannbund geht mit Vorschlägen des BSG-Präsidenten Rainer Schlegel hart ins Gericht: Der hatte überlegt, ob man Ungeimpfte an den Kosten einer COVID-19-Therapie beteiligen sollte.
Die Arbeitsbelastung in den Praxen spitzt sich durch die Omikron-Welle zu, belegt eine Zi-Umfrage. Mit Sorge blicken Ärzte auf die drohende einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht.
Die ausgelaufene finanzielle Hilfe im Zuge des Corona-Schutzschirms, die 2020 noch vom Gesetzgeber übernommen wurde, sorgt in Nordrhein abermals für Kritik. Gelobt wird hingegen die Kollegialität.
Auch nach der Verkürzung des COVID-Genesenenstatus auf drei Monate können Ärzte die digitalen Zertifikate vorerst nur für sechs Monate ausstellen – aus technischen Gründen. Die Kontroll-Verantwortung liegt in den Händen anderer.
Der Bund-Länder-Gipfel hat weitreichende Lockerungen beschlossen. Start ist ab sofort. Zum Frühlingsbeginn am 20. März soll - fast - alles wieder möglich werden.
Auch nach der mittlerweile vierten Verhandlungsrunde liegen die Vorstellungen von Marburger Bund und kommunalen Arbeitgebern offenbar noch weit auseinander.
Der Berg hat gekreißt, eine Maus ist geboren: Die neue Coronavirus-Testverordnung bringt den Kampf gegen die Pandemie nicht weiter. Es ist Zeit, neue Wege zu gehen: weniger Tests – und weniger Bürokratie.
Kurz vor Beginn der Schalte der Regierungschefs zu Corona am Mittwoch mehren sich die Zeichen für Öffnung. Die Ärzteschaft findet das gut. Es gibt aber auch Stimmen, die zur Vorsicht mahnen.
Nichts Genaues weiß man nicht, und das ist nicht nur blamabel, sondern auch keine taugliche Grundlage, um eine so weitreichende Entscheidung wie die zu einer allgemeinen Impfpflicht zu treffen.
Für die Labormediziner hat die neue Corona-Testverordnung ordentlich Schlagseite: Sie regelt nur das Testregime für asymptomatische, nicht aber für symptomatische Patienten.
Anders als in Rheinland-Pfalz will die Barmer in Baden-Württemberg nicht auf mehr Festanstellung von Ärzten setzen. Der KV-Vorstand kündigt indes ein Papier zum Thema Eigeneinrichtungen an.
TI-Anwendungen werden „im Schweinsgalopp und mit der Brechstange“ eingeführt, findet Dr. Petra Reis-Berkowicz, VV-Vorsitzende der KV Bayerns. Nach ihrer erfolgreichen Petition durfte sie nun ihr Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestags vorbringen.
Für Ärzte an kommunalen Kliniken gehen die Tarifverhandlungen weiter. Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände kommen erneut zusammen, um über Gehälter und Arbeitsbedingungen zu sprechen.