Corona

Teilimpfpflicht in Brandenburg: Pragmatisch, aber streng

Landesgesundheitsministerin Nonnemacher stellt den Fahrplan für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor.

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Landesgesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne): Will die Zögerer noch erreichen – bevor ein Beschäftigungsverbot droht.

Landesgesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne): Will die Zögerer noch erreichen – bevor ein Beschäftigungsverbot droht.

© Fabian Sommer/ dpa/ picture alliance

Potsdam. Das Land Brandenburg will die ab dem 15. März geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht „konsequent“ und „pragmatisch“ umsetzen. Das teilte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Freitag mit.

Ihr Haus erließ dazu eine Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte, um für eine landesweit einheitliche Umsetzung zu sorgen. „Das neue Bundesrecht wirft in der Umsetzung aber zahlreiche Fragen auf“, sagte Nonnemacher. „Das Hauptproblem besteht in der unklaren Bestimmung des Ermessensspielraums der Gesundheitsämter.“

Konkret sollen ab dem 15. März Arbeitgeber aus dem Pflege- oder Gesundheitsbereich ungeimpfte Beschäftigte innerhalb von zwei Wochen dem kommunalen Gesundheitsamt melden. Die Ämter werden dann die gemeldeten Personen auffordern, innerhalb von drei Wochen einen Impfnachweis vorzulegen. Können sie das nicht, folgt eine weitere Aufforderung, die mit einem Impftermin verbunden ist.

Erstimpfung – dann kein Beschäftigungsverbot

Wenn ein bislang ungeimpfter Beschäftigter in dieser Zeit mit einer Impfserie beginnt, also eine Erstimpfung erhält, darf er sechs Wochen – also die Zeit bis zur Zweitimpfung – weiterarbeiten, ohne dass ein Beschäftigungsverbot droht. Auch wenn durch den Ausfall einer Klinikstation oder einer Praxis ein Versorgungsnotstand droht, kann das Amt von Beschäftigungsverboten absehen.

„Wir wollen gemeinsam erreichen, dass sich noch viele Menschen, die bisher gezögert haben, für eine Impfung entscheiden“, sagt Nonnemacher. Derzeit sind 88 Prozent der Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe geimpft. Bei externen Dienstleistern sind es laut einer Abfrage des Gesundheitsministeriums sogar 90 Prozent.

Zustimmung zu einheitlichem Vorgehen

Auch Teile der Opposition begrüßten am Freitag, dass es ein einheitliches Vorgehen im Land geben soll. „Es ist wichtig, dass es diese Abstimmung gab“, sagte der Gesundheitspolitiker der Linken, Ronny Kretschmer. „So wird nicht jeder Landkreis das machen, was er für richtig hält.“ Kritikwürdig sei allerdings, dass es kein Monitoring für Krankenhäuser oder Rettungsdienste gebe.

Auch wenn er Verständnis für Pflegekräfte habe, die sich aus Angst bisher nicht impfen ließen, gehe er doch davon aus, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nötig sei. „Ich gehe davon aus, dass Omikron nicht die letzte Welle war“, sagte Kretschmer. „Ich habe Angst vor einer schwerer verlaufenden Mutation im Herbst – deswegen ist es durchaus nachvollziehbar, dass mit der Impfpflicht etwas für den Schutz der vulnerablen Gruppen getan werden soll.“ (lass)

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