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Verwirrung um EU-Zertifikat

Sechs-Monate-Zertifikat auch nach verkürztem COVID-Genesenenstatus

Ärzte, die ungeimpften COVID-Genesenen entsprechende Zertifikate ausstellen, können das aus technischen Gründen nur mit sechs- statt dreimonatiger Gültigkeit tun. Die Kontroll-Verantwortung liegt in den Händen anderer.

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EU-Zertifikat: Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten für länger als drei Monate ausgestellt sein.

EU-Zertifikat: Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten für länger als drei Monate ausgestellt sein.

© Marcus Brandt / picture alliance / dpa

Berlin. Auch nach der Verkürzung des COVID-Genesenenstatus auf drei Monate können Ärzte und Apotheker vorerst aus technischen Gründen digitale Zertifikate auch weiter nur für sechs Monate ausstellen.

Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der „Bild“-Zeitung.

Technische Umstellung in Arbeit

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Dienstag in Berlin, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten demnach für länger als drei Monate ausgestellt sein. An der technischen Umstellung werde gearbeitet.

Die „Pharmazeutische Zeitung“ hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenen-Zertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das Zertifikat abgebildet. „Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden“, so die Zeitung.

Diskussion: Wer soll über Genesenenstatus bestimmen?

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt. Die Politik hatte das RKI kurz zuvor dazu ermächtigt. Der Schritt des RKI stieß auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Er sei nicht genügend kommuniziert worden. Später dann präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal.

„Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus.

Nach einer ersten Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch sollen Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus künftig nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut allein treffen können. (dpa)

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