Direkt zum Inhaltsbereich

Verwirrung um EU-Zertifikat

Sechs-Monate-Zertifikat auch nach verkürztem COVID-Genesenenstatus

Ärzte, die ungeimpften COVID-Genesenen entsprechende Zertifikate ausstellen, können das aus technischen Gründen nur mit sechs- statt dreimonatiger Gültigkeit tun. Die Kontroll-Verantwortung liegt in den Händen anderer.

Veröffentlicht:
EU-Zertifikat: Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten für länger als drei Monate ausgestellt sein.

EU-Zertifikat: Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten für länger als drei Monate ausgestellt sein.

© Marcus Brandt / picture alliance / dpa

Berlin. Auch nach der Verkürzung des COVID-Genesenenstatus auf drei Monate können Ärzte und Apotheker vorerst aus technischen Gründen digitale Zertifikate auch weiter nur für sechs Monate ausstellen.

Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der „Bild“-Zeitung.

Technische Umstellung in Arbeit

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Dienstag in Berlin, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des Genesenenstatus könnten demnach für länger als drei Monate ausgestellt sein. An der technischen Umstellung werde gearbeitet.

Die „Pharmazeutische Zeitung“ hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenen-Zertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das Zertifikat abgebildet. „Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden“, so die Zeitung.

Diskussion: Wer soll über Genesenenstatus bestimmen?

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt. Die Politik hatte das RKI kurz zuvor dazu ermächtigt. Der Schritt des RKI stieß auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Er sei nicht genügend kommuniziert worden. Später dann präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal.

„Diese Vorgaben betreffen ausschließlich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen“, stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus.

Nach einer ersten Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Mittwoch sollen Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus künftig nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut allein treffen können. (dpa)

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

© AndreasReh, Ljupco, tinydevil, shapecharge | istock

rHWI

Überzeugende Real-World-Daten zur Langzeitprophylaxe

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

© Dr_Microbe | Adobe Stock

In vitro-Studien

Antibiotikum mit antimykotischen Zusatznutzen

Anzeige | MIP Pharma GmbH
Therapie bei unkomplizierter Zystitis

© Dr_Microbe | Adobe Stock

Evidenz, Resistenz & Wirksamkeit

Therapie bei unkomplizierter Zystitis

Anzeige | MIP Pharma GmbH
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte

Lesetipps
Frau sitzt nachts auf ihrem Bett und schaut ins Licht ihrer Nachttischlampe.

© stokkete / stock.adobe.com

Von unten nach oben

Stufenschema bei Insomnie: So bei Schlafstörungen therapieren

Nicht alles, was im Internet kursiert, stimmt auch – gerade wenn es um Gesundheitsfragen geht. Augen auf und hinterfragen!

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Kohlenhydrate, Apfelessig, Gottesnahrung und Süßstoffe

Vier Ernährungs- und Blutzuckermythen im Faktencheck