Änderungen im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz machen Modifizierungen in Formularen erforderlich. Schon Anfang April sollten Vertragsärzte das neue Muster 61 vorrätig haben.
Sicherheitslücken geschlossen: Ärzte, die einen elektronischen Arztausweis bestellen wollen, können sich ab sofort wieder bei ihrer Kammer identifizieren – wenn diese das Verfahren anbietet.
Die Ärztekammer Hamburg prüft rechtliche Schritte gegen das Angebot, kostenlose AU auszustellen – unter anderem für COVID-19-Patienten. Die Firma au-schein.de bezeichnet das als „wohltätigen Zweck“.
Die Medizintechnikbranche bleibt europäischer Innovationstreiber. Wermutstropfen: Nach einem Jahrzehnt an der Spitze ist die Branche nun auf den 2. Platz 2 bei Patentanmeldungen verwiesen worden.
Patienten von Zahnärzten scheinen zufriedener mit der Behandlung zu sein als die von Ärzten anderer Fachrichtungen. Das zeigt eine aktuelle Analyse von Bewertungen in einem Branchenportal.
Die saarländische Datenschutzbeauftragte weist auf widersprüchliche Rechtsvorschriften hin, wenn es um Einsicht in die Patientenakte geht. Für Ärzte heißt das: Genau hinschauen!
Widersprüchliche Rechtsvorschriften verunsichern Ärzte: Dürfen Patienten alle Unterlagen, die sich in ihrer Akte befinden, einsehen – oder nicht? Im Podcast „ÄrzteTag“ gehen wir dieser Frage nach.
Gesundheitsterminals stehen in Sachsen bisher vor allem in öffentlichen Gebäuden. In Callenberg hat jetzt erstmals auch ein Allgemeinarzt ein solches Terminal in seiner Praxis aufgestellt.
Anbieter Digitaler Gesundheitsanwendungen müssen einen positiven Versorgungseffekt nachweisen, bevor Ärzte diese auf Kasse rezeptieren dürfen. Die fiktive DiGA „Hand-Fit“ zeigt, wie diffizil das ist.