BGB vs. DSGVO
Recht auf Einsicht und Kopien, aber nicht auf generelle Kostenfreiheit
Die saarländische Datenschutzbeauftragte weist auf widersprüchliche Rechtsvorschriften hin, wenn es um Einsicht in die Patientenakte geht. Für Ärzte heißt das: Genau hinschauen!