Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen müssen ab 1. August nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Wer keinen Schutz vorweisen kann, dem droht ein Tätigkeitsverbot.
Zum Start des neuen Ausbildungsjahres im August greift für ZFA eine modernisierte Ausbildungsordnung. Unter anderem wurden die Themen Nachhaltigkeit und digitale Arbeitswelt neu in den Lernkatalog integriert.
„Fatale Signale“: Die niedergelassenen Ärzte und die Lobby der Krankenhäuser haben am Mittwoch scharf auf den Regierungsentwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes reagiert.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft fordert, die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen aufzuheben. Das will Bundesgesundheitsminister Lauterbach aber nicht.
Ab 1. August gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Impfpflicht bei Masern. Kinder und auch Beschäftigte in Arztpraxen und Krankenhäusern müssen dann gegen die Infektionskrankheit geschützt sein.
Jungen Ärzten wird im Kreis Segeberg neuerdings eine lückenlose und von Mentoren begleitete Weiterbildung in Kliniken und Praxen angeboten. Dahinter steckt ein neu gegründeter Verbund, der vom Kreis finanziert wird.
Für Arbeitsverhältnisse mit Medizinischen Fachangestellten und angestellten Ärzten gelten ab August schärfere Regelungen. Der Virchowbund rät Praxischefs, jetzt die Arbeitsverträge ihrer Angestellten zu prüfen.
Die Zukunftserwartungen der niedergelassenen Ärzte sind von Unsicherheit geprägt. Dies zeigt der aktuelle Medizin-Klima-Index für die ambulante Versorgung im zweiten Quartal 2022.
Der Bayerische Facharztverband hat anlässlich des Corona-Helferempfangs in Bayern erneut eine finanzielle Wertschätzung für den Einsatz der MFA in der Pandemie gefordert.