Das 'Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung' ist schon fast wieder vergessen, doch erst jetzt zeigt es eine für Ärzte negative Auswirkung: Für den Basistarif in der privaten Krankenversicherung gelten ab dem 1. April deutlich niedrigere Multiplikatoren als bisher.