Unbürokratisch und schnell soll es gehen: Der Pflegerat fordert finanzielle Hilfe für die Pflege und deren Beschäftigte, um die Anforderungen durch das Coronavirus meistern zu können.
Wer einen Interessenskonflikt hat, ist nicht zur Betreuung des betreffenden Angehörigen geeignet, so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Beschluss.
Komplexes Terrain: Mit dem Intensivpflegegesetz sollen Pflegebedürftige besser versorgt, Fehlanreize beseitigt und die Selbstbestimmung gestärkt werden.
Trotz Coronavirus hat die Koalition weiter politische Pläne. „Es gibt Restanten aus der Koalitionsvereinbarung“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Karin Maag.
Damit beatmungspflichtige Menschen in den eigenen vier Wänden leben können, setzt ein Projekt in Berlin und Brandenburg auf Vernetzung und Case- Management.
Vornehmlich Ärzte finanzieren die Seniorenwohnanlage „Wohnen mit Weitblick“. Das Konzept verbindet den Wunsch von Pflegebedürftigen nach Eigenständigkeit mit einer Rundum-Betreuung.
In Bayern und NRW sollen Bürger Heimbewohner nur noch in dringenden Fällen besuchen. Um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, haben die Länder das Besuchsrecht eingeschränkt.