Gesetz

So will Spahn Intensivpflege besser machen

Intensiv-Pflegebedürftige sollen besser versorgt, Fehlanreize beseitigt und die Selbstbestimmung gestärkt werden. Mit dem Intensivpflegegesetz begibt sich der Gesundheitsminister auf komplexes Terrain.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:

Berlin. Am Ende zeigte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) einsichtig. „Die Versorgung von Intensiv-Pflegebedürftigen“, sagte er anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum geplanten Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz Mitte Februar, „soll dort stattfinden können, wo sie am besten für alle Beteiligten geleistet werden kann“.

Damit gab Spahn Protesten nach. Ärzte und Patienten hatten sich daran gestört, dass noch im ersten Entwurf davon die Rede war, intensivpflegebedürftige Menschen regelhaft in stationären Einrichtungen oder spezialisierten Beatmungs-WGs unterzubringen.

Nur noch in Ausnahmen sollte die Pflege etwa von dauerhaft beatmeten Patienten zu Hause möglich sein. Dieser Eingriff in die freie Wohnortwahl und das Selbstbestimmungsrecht ist in der Kabinettsfassung deutlich abgemildert worden.

Kritik verstummt nicht

Trotz Nachbesserungen ist die Kritik an den Plänen aber nicht verstummt. Betroffene Verbände monieren, der Entwurf stehe primär im Zeichen einer interessengeleiteten Steuerung im Sinne der Kassen und zugunsten stationärer Leistungserbringer.

Die häusliche Betreuung gerate durch Auflage der MD-Prüfung in Gefahr. Kommunen und Städte wiederum machen Defizite in den Versorgungsstrukturen aus. So stehe vielerorts „keine strukturierte ambulante ärztliche Betreuung“ bereit.

Regelmäßige Hausbesuche durch qualifizierte Ärzte erfolgten daher nicht. Insgesamt mangele es an einer Vernetzung ambulanter und stationärer Strukturen sowie an einem begleitenden Casemanagement.

Nach der Sommerpause soll das Gesetz in Kraft treten. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.

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